Norden
Polizisten befreien Hund aus überhitztem Auto
Ein 40-Jähriger hat am Dienstag in Norden einen Mischling in seinem Wagen zurückgelassen – trotz der sommerlichen Temperaturen. Polizisten schlugen schließlich eine Scheibe ein, um den Hund zu befreien.
Norden - Die Norder Polizei hat am Dienstag um 12.40 Uhr einen Mischling aus einem überhitzten Auto befreit. Wie die Beamten am Nachmittag mitteilten, hatte ein 40-jähriger Norder seinen BMW auf dem Parkdeck des Einkaufszentrums „Norder Tor“ an der Bahnhofstraße abgestellt – und seinen Hund trotz der sommerlichen Temperaturen darin zurückgelassen.
Vergeblich versuchten die Beamten, den Halter auf verschiedenen Wegen ausfindig zu machen. Da es dem Hund zunehmend schlechter ging, schlugen die Polizisten schließlich eine Scheibe des Autos ein. Gegen den Halter wurde ein Verfahren eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Rechtslage hin. Grundsätzlich gilt:
- Wer sein Tier eingesperrt der Hitze überlässt, kann nach § 17 des Tierschutzgesetztes zur Rechenschaft gezogen werden.
- Wer ein Tier bei sommerlichen Temperaturen in einem Auto vorfindet, muss zunächst versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden.
- Die Scheibe eines Fahrzeugs darf nur dann eingeschlagen werden, wenn ein so genannter entschuldigender Notstand vorliegt. Das ist der Fall, wenn es dem Tier erkennbar so schlecht geht, dass das Warten auf den Besitzer oder die Polizei eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Tieres bedeuten könnte. Es empfiehlt sich, den Zustand und die Situation vor Ort zu dokumentieren – etwa mit einem Foto.
- Wer eine Scheibe einschlägt, ohne die Polizei zu verständigen, riskiert eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.