Oldenburg/Norderney
Norderney: Motorrad-Raser muss zahlen
Weil er seine Strafe für zu schnelles Fahren nicht bezahlen wollte, ging ein Motorradfahrer aus Norderney in Revision. Doch am Oberlandesgericht hat er sich in Widersprüche verzettelt.
Oldenburg/Norderney - Es ist ein Kampf mit der Justiz, den ein heute 27-jähriger Norderneyer nicht gewinnen konnte. Der Mann war vor einigen Jahren viel zu schnell – mit 101 statt 50 Kilometern pro Stunde – auf seinem Motorrad durch den Ort gerast. Und wie das Oberlandesgericht Oldenburg nun mitteilt, ließ die Strafe nicht lange auf sich warten: Der junge Mann kassierte einen Bußgeldbescheid über 560 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Und das wollte er nicht akzeptieren. Er legte Einspruch ein und zog im Juni 2017 vor das Amtsgericht Norden.
Dort erklärte er dem Richter, dass er auf seinem Motorrad nur so schnell wurde, um beim Überholen eines anderen Autos einen Unfall zu vermeiden, da bereits ein anderer Wagen auf der entgegengesetzten Fahrbahn näher kam. Doch der Richter am Amtsgericht glaubte dem Insulaner die Geschichte nicht. „Die Sache mit dem Überholvorgang schien dem Amtsgericht angesichts der außergewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht plausibel“, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichtes.
Das entmutigte den Norderneyer nicht. Er ging ein Jahr später, im November 2017, in Revision vor dem Oberlandesgericht Oldenburg – wieder ohne Erfolg. Denn dort gab er auf einmal an, er sei an dem besagten Tag zum ersten Mal mit dem Motorrad gefahren und habe die Maschine daher nicht richtig einschätzen können. Blöd war nur, dass er bei der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht noch sagte, dass er „mit seinem leistungsstarken Motorrad gut vertraut“ sei. Und diese Akten lagen dem Oberlandesgericht natürlich vor. So sah der Bußgeldsenat weder bei der verhängten Strafe noch bei der Wertung des Amtsgerichts, dass der Mann vorsätzlich zu schnell gewesen sei, Rechtsfehler. Also blieb es laut Mitteilung dabei: „Der Mann muss jetzt die 560 Euro zahlen und seinen Führerschein für drei Monate bei der Staatsanwaltschaft Aurich abgeben.“