Aurich

Alle Jahre wieder: Feuerwehr warnt vor Gefahren

| 29.12.2019 09:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel. Die Feuerwehr und die Brandkasse warnen vor Gefahren durch unsachgemäßes Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Jahr für Jahr seien schwere Verletzungen zu beklagen.

Aurich - Der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Landschaftliche Brandkasse warnen vor Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Jahr für Jahr seien schwere Verletzungen wie irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder abgetrennte Finger zu beklagen. Hinzu kämen Gebäudebrände durch verirrte Raketen oder Böller.

„Wer auf ein Feuerwerk zu Silvester nicht verzichten möchte, muss unbedingt die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern beachten“, rät Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Raketen sind nach Angaben der Feuerwehr stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zu zünden.

Vor Silvester Balkon und Garten aufräumen

„Und auch wenn es reizt“, sagt Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbandes, „selbstgebaute Böller verbieten sich von allein.“ Zudem gehöre ein Feuerwerk nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Darüber hinaus gilt es Türen und Fenster zu schließen, damit sich die Pyrotechnik nicht in das Haus verirrt. Leucht- und Knallgeschosse, die nicht explodieren, sollte man nicht aufheben, da es sich um Spätzünder handeln könnte.

Vor Silvester empfiehlt es sich, den Balkon, die Terrasse und den Garten aufzuräumen. Altpapierstapel und leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten.

Wer Himmelslaternen zündet, riskiert ein Bußgeld

Beim Kauf der Munition sollte auf den Zulassungsstempel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geachtet werden. Wer als Zuschauer ein Feuerwerk besucht, ist gut beraten, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und sich nicht in Schussrichtung aufzuhalten.

Hemmen weist darauf hin, dass in Niedersachsen – wie in fast allen Bundesländern – das Zünden von „Himmelslaternen“ verboten ist. Auch wenn die leuchtenden Papierballons hübsch anzusehen seien, riskiere derjenige, der sie startet, eine Geldbuße bis 5000 Euro, so Hemmen. „Wenn dadurch etwas in Brand gerät, macht er sich darüber hinaus schadenersatzpflichtig sowie der Brandstiftung schuldig.“

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