Cloppenburg

36-jährige Frau in Cloppenburg erstochen

Günter Radtke
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Von Günter Radtke
| 21.06.2020 14:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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In einer Flüchtlingsunterkunft in Cloppenburg wurde am Sonntagmorgen eine 36-jährige Frau erstochen. Die Polizei nahm einen 19-jährigen Tatverdächtigen fest. Der zweijährige Sohn des Opfers blieb unverletzt.

Cloppenburg. Eine 36-jährige Frau ist am Sonntagmorgen in ihrem Zimmer in einer Cloppenburger Flüchtlingsunterkunft erstochen worden. Ein 19-Jähriger hat ihr offenbar die tödliche Verletzung zugefügt. Der zweijährige Sohn der Frau blieb unverletzt. Das teilt die Polizei am frühen Nachmittag mit. Die Hintergründe der Tat sind noch ungeklärt.

Um kurz nach 6 Uhr sei die Polizei wegen Streitigkeiten zu einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtgebiet gerufen worden, heißt es weiter in der Mitteilung. Anwohner hätten dort einen 19-jährigen Cloppenburger festgehalten und an die Polizisten übergeben. Außerdem seien die Beamten auf eine verletzte Frau in der Unterkunft hingewiesen worden. In einem Zimmer der Unterkunft sei dann eine 36-jährige Frau aus Cloppenburg gefunden worden, die eine Stichverletzung erlitten hatte. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen sei das Leben der Frau nicht mehr zu retten gewesen. Sie sei am Tatort gestorben.

Tatwaffe sichergestellt

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll es eine noch nicht näher verifizierte Beziehung zwischen dem 19-Jährigen und der 36-Jährigen gegeben haben. Es besteht der Verdacht, dass es zwischen den beiden zu Streitigkeiten gekommen war, in deren Verlauf der junge Mann zugestochen hat. Eine mutmaßliche Tatwaffe sei am Tatort sichergestellt worden. Außerdem bestehe der Verdacht, dass der 19-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol gestanden habe. Er sei als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen worden.

In dem Zimmer des Opfers entdeckte die Polizei zudem einen zweijährigen Jungen. Es ist nach ersten Erkenntnissen das leibliche Kind der Getöteten. Der 19-jährige Tatverdächtige ist laut Polizei nicht der leibliche Vater des Kindes. Der kleine Junge wurde in die Obhut von Mitarbeitern des Jugendamtes übergeben, das sich um die weitere Versorgung und Unterbringung kümmert.

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