Polizei
Razzien wegen Bestechungsvorwürfen gegen Ostfriesen

Großeinsatz in Niedersachsen: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg haben im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung mehrere Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht – auch in Ostfriesland.
Ostfriesland/Osnabrück/Oldenburg - Monatelang wurde ermittelt, nun haben mehrere Beamte am Dienstag bei einem Großeinsatz mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in Oldenburg, Emden und Leer durchsucht. Das teilten die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg am Mittwoch mit. Im Einsatz waren nach Angaben der Behörden 50 Ermittler der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg sowie Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen Oldenburg-Stadt/Ammerland und Emden/Leer.
Laut Mittelung sind bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden. Zuvor hatte es monatelange Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegeben. Im Fokus dieser Ermittlungen stehen laut Behörden sechs Beschuldigte im Alter von 23 bis 45 Jahren. Sie sollen sich, so der Vorwurf, mit „Immobiliengeschäften im norddeutschen Raum und damit verbundenen Kreditvergaben illegal bereichert haben“.
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich
Auf Nachfrage sagte Nadine Eylers, Sprecherin der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg, dass keine Behörden in die mutmaßlichen Bestechungsfälle verwickelt seien. „Es handelt sich ausschließlich um geschäftliche Taten“, so die Pressesprecherin. Details nannte sie auch auf Nachfrage nicht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück habe weitere Auskünfte aufgrund der laufenden Ermittlungen untersagt, so Eylers. Wo genau die mutmaßlichen Täter leben, sagte sie ebenfalls nicht: „Das ist bunt gemischt.“
Christian Bagung, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, erklärte, dass mit dem zuständigen Dezernenten abgestimmt sei, zunächst keine weiteren Informationen preiszugeben, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. In welcher Branche sich die mutmaßlich problematischen „Immobiliengeschäfte“ – zum Beispiel bei Baufirmen oder Maklern – zugetragen haben sollen, sagte er daher nicht. Bagung kündigte allerdings an, dass die Staatsanwaltschaft in vier bis sechs Wochen die Öffentlichkeit möglicherweise über mehr Details des Falles informieren könne.
Der Staatsanwalt sagte, dass es bei der Bestechlichkeit grundsätzlich darum gehe, dass man „Geld oder sonstige Dinge“ bekomme, wenn man beispielsweise einem Geschäftspartner Vorteile verschaffe. Bei der Bestechung handele es sich um den Gegenpart, der beispielsweise Geld an einem Mitarbeiter zahle, um dafür etwa einen Auftrag oder andere Vorteile zu bekommen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.