Freizeit
Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Niedersachsen

Das Beherbergungsverbot des Landes Niedersachsen für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots ist mit „sofortiger Wirkung“ aufgehoben. Auch Ostfrieslands Hoteliers sind darüber erleichtert.
Lüneburg/Ostfriesland - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Mit großer Erleichterung hat Ostfrieslands Bezirksvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Birgit Kolb-Binder auf das Urteil reagiert. „Wir sind absolut zufrieden. Unsere Forderungen wurden vollumfänglich erfüllt“, sagte die Langeooger Hotelbesitzerin. Kurt Radtke, Geschäftsführer der Ostfriesland Tourismus GmbH ist ebenfalls froh über die Entscheidung: „Der Tourismus an sich ist ja auch nicht der große Pandemie-Treiber“.
Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Verbot sollte Corona-Ausbreitung eindämmen
Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert.
Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut dem Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“. Es sei zweifelhaft, ob ein derart begrenztes Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.
Gäste reagierten sauer und enttäuscht
„Das Beherbergungsverbot war besonders für unsere Mitarbeiter an der Rezeption dramatisch“, sagt Kolb-Binder. „Die Gäste, denen wir absagen mussten, waren zum Teil derart enttäuscht – und oftmals auch sehr ungehalten“, sagt sie.
Rund 30 bis 40 Prozent der Buchungen hätte man mit Beginn der Herbstferien absagen müssen. Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst zwar nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.
Auch andere Richter entscheiden
Auch in Baden-Württemberg und dem Saarland war das Beherbergungsverbot am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof gekippt worden. In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern an, dass es ab Samstag das umstrittene Beherbergungsverbot nicht mehr geben wird. Mehrere Bundesländer halten weiter daran fest.