Umwelt

Ostfriesland: Geflügel muss in den Stall

Ute Kabernagel
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Von Ute Kabernagel
| 12.11.2020 12:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Zum Schutz von Hausgeflügel vor der Geflügelpest gilt jetzt unter anderem in Ostfriesland eine Aufstallpflicht. Nachgewiesen wurde der Erreger in Niedersachsen auch schon bei vier toten Wildgänsen auf Borkum.

Ostfriesland/Hannover- Zum Schutz der Tiere vor der hochansteckenden Geflügelpest und um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das niedersächsische Landwirtschaftministerium für einige Kreise und Städte eine Aufstallpflicht angeordnet. Dazu zählen auch alle Landkreise in Ostfriesland. Auf Borkum wurden nach Mitteilung des Landkreises Leer bereits vier tote Wildgänse gefunden. Eine landesweite Stallpflicht wird es laut Mitteilung des Ministeriums noch nicht geben. Die Anordnung betrifft das Halten von Hausgeflügel. Dazu zählen Hühner, Enten, Gänse, Trut- und Perlhühner. Betroffen sind die Regionen, in den besonders viel Geflügel gehalten wird oder die besonders stark vom Vogelzug betroffen sind. Laut Ministerium sind das auch die Kreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die angrenzenden Landkreise Emsland, Ammerland und Cloppenburg. Auch Hobby-Geflügelhalter müssen ihre Tiere in Ställen unterbringen. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle des Landkreises Leer weist darauf hin, dass jegliche Geflügelhaltung bei der Behörde und bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Die Meldepflicht gilt auch für Privatleute, die nur wenige Tiere haben. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Erlassen wurde die Anordnung am Donnerstag einer Telefonkonferenz mit den Veterinärämtern der gefährdeten Regionen. „Ich weiß, was das für eine schwierige Aufgabe ist, das Freilandgeflügel einzustallen. Aber wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können“, wird Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zitiert.

Für Menschen ungefährlich

Laut der Mitteilung sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe können erteilt werden – zum Beispiel, weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist. Wie Dr. Norbert Heising vom Veterinäramt Zweckverband Jade-Weser mitteilte, ist es neben der Stallhaltung auch erlaubt, die Tiere in von oben und von den Seiten geschützten Gehegen unterzubringen.

Um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu vermeiden, dürfen nur Netze oder Gitter mit einer Maschenweite unter 25 Millimetern verwendet werden. Im Gebiet des Veterinäramtes Jade-Weser mit den Landkreisen Friesland, Wesermarsch, Wittmund und Wilhelmshaven wurde eins der bislang verendeten Tiere gefunden. Und zwar eine Nonnengans in der Wesermarsch. Außerdem wurde der Erreger des Typs H5N8 in Niedersachsen noch bei zwei Wildenten im Landkreis Cuxhaven nachgewiesen.

Die Geflügelpest hat sich derzeit in weiten Teilen der norddeutschen Küstenländer unter Wildvögeln ausgebreitet. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe. Aus der Bevölkerung werden nach Angaben des Ministeriums vermehrt tote und infizierte Vögel gemeldet. Für Menschen ist der aktuelle Erreger des Typs H5N8 oder H5N5 demnach bisher nicht gefährlich. Trotzdem sollen tote oder lebende Tiere nicht angefasst und eingesammelt werden. Wichtig ist auch, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, und Hunde und Katzen fernzuhalten.

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