Corona

Maskenpflicht in Leeraner Innenstadt aufgehoben

| 04.06.2021 11:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Artikel hören:
Artikel teilen:

Ab Sonnabend muss in der Leeraner Innenstadt keine Maske mehr getragen werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Leer - Der Landkreis Leer hebt zum 5. Juni die Maskenpflicht in der Innenstadt von Leer auf. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, muss damit muss ab diesem Sonnabend in der Fußgängerzone keine Maske mehr getragen werden.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Mühlenstraße und auf dem Bahnhofsvorplatz hatte die Kreisverwaltung zuletzt in einer Allgemeinverfügung angeordnet, die noch bis einschließlich 4. Juni gilt. Aufgrund sinkender Infektionszahlen im Kreisgebiet wird die Allgemeinverfügung nicht verlängert. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt am Freitag bei 15,8 und damit bereits seit zehn Tagen in Folge unter der kritischen Marke von 35.

Grundsätzlich habe sich die Maske als Mittel zum Infektionsschutz aber bewährt, so die Kreisverwaltung in der Mitteilung. Eine Mund-Nase-Bedeckung sei weiterhin nach den geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung überall dort erforderlich, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. So bleibt das Tragen der Maske auf den Wochenmärkten oder in den Geschäften des Einzelhandels verpflichtend.

Ähnliche Artikel