Filsum

Kreis Leer zieht „Love-Mobil“ aus dem Verkehr

Jonas Bothe
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Von Jonas Bothe
| 16.03.2018 13:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Ein „Love-Mobil“, das auf einem Parkplatz an der B 72 in Filsum gestanden hatte, ist vom Landkreis Leer abgeschleppt worden. Nach Angaben der Behörde herrschten in dem Wohnmobil „katastrophale hygienische Zustände“.

Filsum - Der Landkreis Leer hat am Donnerstagnachmittag ein sogenanntes „Love-Mobil“ abschleppen lassen, das auf dem Pendlerparkplatz an der Bundesstraße 72 in Filsum stand. Das teilte der Kreis am Freitag mit. Bereits am Mittwoch war ein Wohnwagen vom Halter auf Anordnung der Kreisverwaltung selbstständig entfernt worden. In beiden Fahrzeugen haben Prostituierte gearbeitet. Grund für die Aktion: Der Landkreis sehe eine Reihe von massiven Rechtsverstößen, so die Behörde.

Der Landkreis hatte die Halter angeschrieben und dazu aufgefordert, die „Love-Mobile“ bis Donnerstag zu entfernen. Der Wohnwagen verschwand, doch das Wohnmobil blieb stehen. Daraufhin ließ der Kreis ein Abschleppunternehmen anrücken. Vor Ort habe man keine Person mehr angetroffen, sagte Landkreissprecherin Maike Duis auf Nachfrage.

Notdurft musste in Eimern verrichtet werden

Die Nutzung der Fahrzeuge zur Prostitution wurde den Haltern – einer Person aus dem Landkreis Leer – mit sofortiger Wirkung untersagt. Sie dürfen die „Love-Mobile“ zudem nicht mehr im Kreisgebiet abstellen. Das Vorgehen des Kreises sei erst durch das neue Prostituiertenschutzgesetz möglich gewesen, teilte die Behörde mit. Seit Einführung dieses Gesetzes müssen Prostitutionsstätten wie Bordelle oder „Love-Mobile“ angemeldet werden. So sei im Filsumer Fall unter anderem das Aufstellen der Fahrzeuge nicht angezeigt worden.

Bei einer Kontrolle zeigte sich außerdem, dass sich die Räume in einem katastrophalen hygienischen Zustand befanden. Mangels notwendiger Hygienevorrichtungen entsprachen die „Love-Mobile“ nach Ansicht des Landkreises nicht ansatzweise den gesetzlichen Vorgaben. Es hätte kein fließendes Wasser gegeben. Stattdessen hätten die Frauen dort ihre Notdurft in Eimern verrichten und sich mit Wasser aus Eimern waschen müssen.

Der Landkreis werde den Parkplatz im Auge behalten

Zudem wurde festgestellt, dass die Räume mit einer offenen Gasheizung gewärmt wurden. Hier war von einer Gefahr für Frauen und Freier auszugehen.

Der Halter des Fahrzeugs muss ein Bußgeld von 300 Euro zahlen. Außerdem trägt er die Kosten für das Abschleppen und das vorübergehende Abstellen des Fahrzeugs. Der Landkreis werde den Parkplatz im Auge behalten, sagte Duis. Sollte eine andere Person dort ein „Love-Mobil“ aufstellen, müsse es der Kreisverwaltung gemeldet werden.

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