Aurich

Jurist sieht am Wallster Weg kein Hindernis

Gabriele Boschbach
|
Von Gabriele Boschbach
| 10.10.2018 16:08 Uhr | 0 Kommentare
Artikel teilen:

Aus juristischer Sicht gibt es keinen Grund, das ehemalige VOST-Gelände in Aurich nicht für einen möglichen Bahnanschluss zu reservieren. Ein Investor habe derzeit keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden