Aurich
Jurist sieht am Wallster Weg kein Hindernis

Aus juristischer Sicht gibt es keinen Grund, das ehemalige VOST-Gelände in Aurich nicht für einen möglichen Bahnanschluss zu reservieren. Ein Investor habe derzeit keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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