Aurich

Jurist sieht am Wallster Weg kein Hindernis

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 10.10.2018 16:08 Uhr | 0 Kommentare
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Aus juristischer Sicht gibt es keinen Grund, das ehemalige VOST-Gelände in Aurich nicht für einen möglichen Bahnanschluss zu reservieren. Ein Investor habe derzeit keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

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