Aurich

Dwarsglupe-Mordprozess: Urteile rechtskräftig

| 03.12.2019 17:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Nach dem Mord an einem Auricher in der Dwarsglupe waren drei Angeklagte gegen das Urteil vorgegangen. Mit ihren Anträgen sind sie vorm Bundesgerichtshof gescheitert.

Aurich - Die Urteile im Auricher Mordfall Dwarsglupe sind rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Aurich am Dienstag mit. Die Revision, die drei der Angeklagten eingelegt hatten, wurde jetzt vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Gegen das Urteil waren die beiden Hauptangeklagten vorgegangen. Es handelt sich um einen 21-Jährigen, der wegen Mordes, versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie versuchten besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren Haft verurteilt worden war, und um einen 46-jährigen, der wegen Mordes und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung lebenslänglich in Haft soll. Zudem hatte ein 19-Jähriger, der wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war, Revision eingelegt. Außerdem waren zwei weitere Helferinnen angeklagt und verurteilt worden.

Das Landgericht hatte sich seit dem 23. Oktober 2018 mit dem gewaltsamen Tod eines 62-jährigen Aurichers beschäftigt. Der 21-Jährige und der 46-Jährige hatten mit einem Baseballschläger auf ihn eingeprügelt und ihn in der Badewanne ertränkt. Sie wollten an die Geheimzahl seiner Bankkarte gelangen. Die Urteile wurden im Februar gesprochen. Dabei sagte der Vorsitzende Richter, er sei erschüttert von der Brutalität und Gefühllosigkeit, mit der die Täter im April 2018 gegen ihr gehbehindertes Opfer vorgegangen waren. Die Gruppe hatte zunächst zusammen mit dem Mann in einer Wohnung in der Auricher Dwarsglupe getrunken.

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