Justiz
Vorwurf der Vergewaltigung: Prozess mit völlig offenem Ende
Wegen zweifacher Vergewaltigung und mehrfacher Körperverletzung muss sich ein 39-jähriger Borkumer vor dem Emder Amtsgericht verantworten. Nach dem ersten Verhandlungstag ist das Ende völlig offen.
Borkum/Emden - Die Vorwürfe wiegen schwer. Ein 39-jähriger Borkumer soll zwei Ex-Freundinnen innerhalb der jeweiligen Beziehungen in den Jahren 2011 und 2018 vergewaltigt und eine von ihnen mehrfach körperlich angegangen haben. Konkret soll er beiden im Rahmen eines einvernehmlichen Liebesspiels gegen deren Willen Analverkehr aufgezwungen haben. Eine der beiden Frauen soll er in einer Auseinandersetzung auf der Straße gewaltsam zu Boden gestoßen, ein anderes Mal in ihrer Wohnung zu Boden gestoßen und anschließend gewürgt haben.
Was nach den eingeplanten zwei – womöglich werden es drei – Verhandlungstagen davon übrig bleibt, ist nach der ersten Sitzung kaum abzuschätzen. Die rund fünfstündige Sitzung widmete das Schöffengericht um Richter Dr. Steffen Röber nahezu vollständig dem Angeklagten und dessen Schilderung der angeklagten Taten sowie der Beziehungen zu den Frauen. Bis in die kleinste Einzelheit ließ sich der Richter sexuelle Handlungen schildern. Der Angeklagte blieb auch bei den intimsten Fragen keine Antwort schuldig.
Kein eigener Angriff, sondern Verteidigung
Er gab zu, mit beiden Frauen Analverkehr gehabt zu haben. Dies sei aber jeweils mit ausdrücklichem Einverständnis seiner Partnerinnen geschehen, im Falle der zweiten Klägerin sogar auf deren ausdrücklichen Wunsch. Die Vorwürfe der Körperverletzung an der zweiten Klägerin wies er zurück. Beide Male sei es die Frau gewesen, die ihn angegriffen habe. Auf der Straße habe sie ihn mit einer Handtasche und später mit Fäusten attackiert. Beim Versuch, sie von sich zu schieben, sei sie auf der eisglatten Straße ausgerutscht. Er habe sich gleich entschuldigt und ihr aufgeholfen. Beim Vorfall in der Wohnung habe sie ihn mit Tritten und Schlägen traktiert und am Hals gepackt, als er auf dem Sofa saß. Beim Versuch, sie abzuwehren, seien beide auf den Boden gefallen. Als er sich abfangen wollte, sei er mit seinem Ellbogen über ihren Hals gerutscht.
Ihm war auch Stalking vorgeworfen worden. Dies war aber wieder fallen gelassen worden, weil die Strafe dafür angesichts der bei Vergewaltigung und Körperverletzung zu erwartenden Strafen nicht ins Gewicht fiele.
Anwältin wird kurzfristig zur Zeugin
Eine interessante Wendung nahm die Verhandlung, als Anwältin Franziska Hentschel von einem Gespräch mit der zweiten Klägerin berichtete, die zu dem Zeitpunkt noch die Lebensgefährtin des Angeklagten war. Die Anwältin wurde mit Einverständnis des Angeklagten kurzerhand zur Zeugin erklärt und erzählte unter anderem davon, dass die spätere Klägerin Nummer zwei offensichtlich konkrete Informationen über die Vorwürfe hatte, die Klägerin Nummer eins zu diesem Zeitpunkt gegen den Angeklagten erhob.
Klägerin Nummer zwei wollte mit dem Mann schon Ähnliches erlebt haben, was aber nicht der Rede wert gewesen sei, habe sie erzählt, berichtete die Rechtanwältin. Von einer eigenen Klage sei aber damals überhaupt keine Rede gewesen. Im Gegenteil, Klägerin Nummer zwei habe dem Angeklagten per WhatsApp-Nachricht ihre Unterstützung angesichts des Vorwurfs der Vergewaltigung von Klägerin Nummer eins und ihre Liebe zugesichert.
Ob die Klägerin Nummer zwei womöglich „eine Trittbrettfahrerin“ sein könnte, wollte der Richter wissen. Franziska Hentschel zuckte die Schultern. Klägerin Nummer zwei mit Anwältin Valeska Knarr wurde am Dienstag nicht mehr gehört. Klägerin Nummer eins, die von Anwalt Folkert Adler aus Leer begleitet wurde, sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der nächste Verhandlungstermin ist am Dienstag, 20. Juli.