Justiz

Vergewaltigung auf Borkum: Verwandte und Freunde sagen aus

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 27.07.2021 09:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Emden muss sich ein 39-Jähriger Borkumer unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten. Foto: Archiv
Vor dem Amtsgericht in Emden muss sich ein 39-Jähriger Borkumer unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten. Foto: Archiv
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Ein 39-jähriger Borkumer soll zwei einstige Lebensgefährtinnen zum Analverkehr gezwungen haben. Es steht Aussage gegen Aussage, am Dienstag sollten weitere Zeugen helfen, Licht ins Dunkele zu bringen.

Emden/Borkum - Zwei Verhandlungstage waren beim Amtsgericht Emden eingeplant, um zu klären, ob ein 39-jähriger Borkumer zwei seiner Lebensgefährtinnen gegen deren Willen Analverkehr aufgezwungen und eine von ihnen gestoßen und gewürgt hat. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Steffen Röber musste am Dienstag nach einer knapp sechs- und einer beinahe neunstündigen Sitzung aber einen weiteren Termin anberaumen.

Der Angeklagte hatte in öffentlicher Sitzung die Vergewaltigungen bestritten. Die körperlichen Auseinandersetzungen räumte er ein, behauptete aber, die seien von seiner damaligen Lebensgefährtin ausgegangen. Die Frauen sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Beide hatten die Taten erst nach geraumer Zeit angezeigt. Die eine erst bei ihrem Wegzug, weil sie bis dahin befürchtet habe, auf Borkum zum Gesprächsstoff zu werden und viel Gegenwind zu erfahren, wie ihre Mutter aussagte. Die andere, weil ihr erst spät klar geworden sei, dass außer ihr noch andere Frauen vergleichbare Erfahrungen gemacht hätten, wie im Laufe der weiteren Verhandlung deutlich wurde.

Gericht untersucht Handy

Am Mittwoch wurden Freunde, Bekannte und Familienmitglieder vom Angeklagten und den Klägerinnen befragt. Zwei Freunde des Mannes sagten aus, eine der Frauen habe ihnen von einer Vergewaltigung erzählt. An ein anschließendes Gespräch mit dem Angeklagten zu diesem Thema wollten sich aber beide nicht erinnern. Das Gericht nahm spontan das Handy eines von ihnen in Augenschein und durchsuchte einen Chat mit dem Angeklagten auf verdächtige Ausdrücke – ohne Ergebnis. Allerdings wurde eine Sprachnachricht gefunden, in der der Angeklagte seine Sorge äußert, für mehrere Jahre ins Gefängnis zu müssen.

Die Mutter der ersten Klägerin berichtete, sie habe ihre Tochter angesprochen, weil die sich ungewöhnlich verhalten habe. Im Verlauf des Gespräches sei diese zusammengebrochen und habe erzählt, dass ihr damaliger Lebensgefährte sie trotz Gegenwehr zum analen Sex gezwungen habe. Gleiches hatte sie – über mehrere Gespräche hinweg – ihrer Schwester berichtet, wie diese aussagte.

Vergewaltigung kein Thema bei der Polizei

Die zweite Klägerin hatte ihrer Mutter zwar – so deren Aussage – von einer Vergewaltigung durch den Angeklagten erzählt, nicht aber von Analverkehr. Davon habe sie erst zum Zeitpunkt der Klage erfahren, sagte die Mutter. Ungereimtheiten gab es bei der Aussage der heutige Schwägerin der zweiten Klägerin. Auch sie sagte aus, die Betroffene habe ihr erzählt, vom Angeklagten anal vergewaltigt und zu einem anderen Zeitpunkt gewürgt worden zu sein. Außerdem berichtete sie von intensivem Stalking. Während die Klägerin allerdings gesagt hatte, die Vergewaltigung sei in ihrer eigenen Wohnung passiert, war die Zeugin davon ausgegangen, sie habe in der Wohnung des Angeklagten stattgefunden.

Auf Nachfrage von Folkert Adler, dem Anwalt der anderen Klägerin, räumte die Schwägerin ein, bei ihrer polizeilichen Vernehmung sei eine Vergewaltigung gar nicht zur Sprache gekommen. Sie habe sich darüber aber keine Gedanken gemacht und das Thema selber nicht angesprochen.

Gab es weitere betroffene Frauen?

Von drei weiteren Frauen, die von dem Angeklagten sexuelle Gewalt erfahren haben sollen, hat eine freie Journalistin berichtet. Ihr hatte die zweite Klägerin von der Vergewaltigung erzählt, deshalb habe sie angefangen zu recherchieren, sagte sie vor Gericht. Allerdings ohne mit dem Angeklagten zu reden, warf dessen Anwältin Franziska Hentschel ein. Sie habe auch gewusst, dass die erste Klägerin von einer Vergewaltigung berichtet habe, sagte die Journalistin aus. Bei der Frage, woher, berief sie sich auf ihren Quellenschutz. Ob sie den tatsächlich in Anspruch nehmen kann, wird Thema am nächsten Verhandlungstag sein.

Die Frau hatte der OZ im Vorfeld des Prozesses einen Text angeboten, in dem es vor allem um das Stalking der zweiten Klägerin durch den Angeklagten ging. Die Redaktion hatte den aber abgelehnt, weil er unter anderem wegen einer einseitigen Darstellung nicht den journalistischen Anforderungen dieser Zeitung entsprach. Die Verhandlung wird am Freitag, 30. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

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