Justiz
Urteil: Mehr als drei Jahre Haft für Borkumer
Weil er zwei seiner Ex-Freundinnen zum Analverkehr gezwungen haben soll, soll ein 39-jähriger Borkumer für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Emden/Borkum - Weil er zwei seiner Ex-Freundinnen trotz Gegenwehr zu Analverkehr gezwungen und eine von ihnen außerdem zweimal körperlich attackiert hat, ist ein 39-jähriger Borkumer vom Amtsgericht Emden am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Er hatte alle Vorwürfe abgestritten.
Drei Verhandlungstage hatte sich das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Steffen Röber Zeit genommen, um die Aussagen von den beiden Opfern und dem Angeklagtem auf den Prüfstand zu stellen. Objektive Beweismittel gebe es nicht, es stehe jeweils Aussage gegen Aussage, sagte der Richter in seiner sehr ausführlichen und gründlichen Urteilsbegründung. Deshalb sei es besonders wichtig, die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerinnen zu überprüfen.
Keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit
An der hatte das Gericht schließlich keine Zweifel: Beide Frauen hätten die Vorgänge detailreich und widerspruchsfrei geschildert, führte der Richter aus. Die erste Frau, deren Vergewaltigung mittlerweile zehn Jahre zurückliegt, hatte seinerzeit Mutter und Schwester davon erzählt, die Tat erst im Jahr 2018 angezeigt. Es sei unwahrscheinlich, dass sie schon vor zehn Jahren den Plan gefasst habe, sich 2018 mit einer vorgeschobenen Vergewaltigung für die Trennung oder eine andere Kränkung zu rächen. Im Falle der anderen Nebenklägerin stünden zwar mehrere Motive für eine falsche Beschuldigung im Raum – Trennung, Stalking, Fremdgehen –, dann aber hätte die Anzeige früher als beinahe zwei Jahre nach der Tat kommen können und wäre besser vorbereitet worden, so Dr. Röber.
Am Freitag war unter anderem eine freie Journalistin gehört worden, die nach Bekanntwerden des Vorwurfs von einer der beiden Frauen recherchiert hatte und die Namen von drei weiteren Frauen in den Raum stellte, die vom Angeklagten sexuell genötigt worden sein sollen. Darunter eine Polizistin, die zu der Zeit eine Liäson mit dem heute 39-Jährigen gehabt haben soll. Ein ebenfalls geladener Polizeibeamter von der Dienststelle Borkum versicherte auf intensives Nachfragen von Folkert Adler, dem Rechtsbeistand einer der Nebenklägerinnen, dass er von einem solchen Vorwurf nie etwas gehört habe. Ob der Staatsanwalt diese Informationen zum Anlass nimmt, Ermittlungen einzuleiten ist noch offen.
Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Ein großer Teil der Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Dazu gehörten die Aussagen der Opfer und auch die Plädoyers von Staatsanwalt, den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen der beiden Frauen und der beiden Verteidiger des 39-Jährigen, der das Urteil äußerlich ungerührt zur Kenntnis nahm.
Nach der Verhandlung sickerte aber schnell durch, dass der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten und die Verteidiger des Angeklagten einen Freispruch ihres Mandanten beantragt hatten. Die Rechtsanwälte der beiden Frauen verzichteten auf eigene Anträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat nun eine Woche Zeit, es in Form einer Revision oder einer Berufung anzufechten. Davon geht Dr. Röber aus: „Ich vermute, das war erst die erste Runde in dieser Sache“, sagte er zum Abschluss.