Justiz
Kind getötet – Mutter fordert Schmerzensgeld
Ein 33-Jähriger hat in Wilhelmshaven ein Baby zu Tode geschüttelt. Die Mutter will Schmerzensgeld – der Mann will nicht zahlen.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Er hatte Anfang März 2018 in Wilhelmshaven den zweieinhalb Monate alten Sohn seiner Verlobten tot geschüttelt und ist dafür rechtskräftig zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach der strafrechtlichen Aufarbeitung des traurigen Falls folgt nun die zivilrechtliche Seite. Vor dem Oldenburger Landgericht hat jetzt die Mutter des getöteten Kindes eine Schmerzensgeldforderung geltend gemacht. Sie fordert einen fünfstelligen Betrag. Doch die beklagte Partei – also der 33-jährige Täter – soll davon nichts wissen wollen.
Der Verurteilte soll nach wie vor der Ansicht sein, dass das Baby nicht durch das Schütteln ums Leben gekommen sei, sondern aufgrund einer Vorerkrankung. Der soll deswegen gefordert haben, die Klage der Frau auf Schmerzensgeld abzuweisen. Mit dem Geld will die Mutter des getöteten Kindes auch die Beerdigungskosten für ihren Sohn bezahlen.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Ob sie nun Geld bekommt, bleibt abzuwarten. Das Oldenburger Landgericht will den Fall Ende September entscheiden. Ob noch ein weiteres Gutachten zu der Frage eingeholt wird, was letztlich zum Tod des Babys geführt hat, ist noch offen. Fünf Gutachter haben in dem rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozess gegen den 33-Jährigen bereits erklärt, dass zwischen dem Schütteln und dem Tod des kleinen Jungen ein direkter Zusammenhang besteht. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte den Mann im September vergangenen Jahres wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass der Angeklagte das Kind so heftig geschüttelt hatte, dass es starb.
Das Urteil wollte der 33-Jährige aber nicht akzeptieren. Er will unschuldig sein. Deswegen hatte er Revision gegen das Landgerichts-Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat aber die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer in vollem Umfang geteilt. Deswegen war auch die Revision des 33-Jährigen als unbegründet verworfen worden. Nun wird auf den Ausgang der Zivilprozesse gewartet.