Unfall
Prozess: Angeklagter bestreitet überhöhte Geschwindigkeit
Ein heute 30-Jähriger soll vor fünf Jahren einen Bootsunfall auf dem Barßeler Tief verursacht haben. Zwei Menschen starben. Der Angeklagte bedauert das Unglück, sieht sich aber nicht als Schuldigen.
Emden - Fünf Jahre ist es her, seit in der Nacht auf den 27. August 2016 zwei junge Menschen bei einem Bootsunglück auf dem Barßeler Tief ihr Leben verloren. Doch noch immer ist die juristische Aufarbeitung des Unfalls nicht abgeschlossen. 2019 war der Prozess unterbrochen worden, weil es Zweifel an der Kompetenz eines Gutachters gegeben hatte. Inzwischen liegt ein neues Gutachten vor und seit Montag muss sich ein inzwischen 30-jähriger Barßeler in Emden erneut vor Gericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, der gefährlichen Körperverletzung und einer Trunkenheitsfahrt verantworten. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Angeklagte 1,89 Promille Alkohol im Blut.
Beim Zusammenstoß der beiden Boote waren zwei Menschen getötet und die sechs weiteren Bootsinsassen teils schwer verletzt worden. Wie genau sich das Unglück in der Dunkelheit der Augustnacht abgespielt hat, ist bis heute nicht endgültig geklärt. Fest steht, dass die beiden Boote wohl gegen 1.50 Uhr kollidierten. Das größere Boot des Angeklagten war auf dem Rückweg zum Barßeler Hafen, das kleinere Boot eines späteren Todesopfers fuhr zum Unfallzeitpunkt in entgegengesetzter Richtung.
Angeklagter leugnet überhöhte Geschwindigkeit
Vor Gericht, das aus Platzgründen in einem Saal der Emder Pumpstation verhandelt, wurde am Montag vom Verteidiger eine schriftliche Erklärung des Angeklagten verlesen. Darin bedauert dieser den tragischen Ausgang des Unglücks, betont aber mehrfach, mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren zu sein. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen in ihrer Anklageschrift von einer Geschwindigkeit aus, die deutlich über den zulässigen zehn Stundenkilometern gelegen hat.
Auch den hohen Alkoholgehalt in seinem Blut konnte sich der Angeklagte laut seinen Angaben nicht erklären. „Das Ergebnis der Blutprobe hat mich überrascht“, beteuerte er. Nach seiner Erinnerung hatte er am Abend des Unglücks nur wenige Flaschen Bier getrunken und sich fahrtüchtig gefühlt.
Schlagartiges Geschehen
Als er das andere Boot auf sich zukommen sah, habe er nur noch versuchen können, den Rückwärtsgang einzulegen und auszuweichen. Das alles habe sich schlagartig abgespielt. „Das Bild vom Moment vor der Kollision werde ich niemals vergessen“, sagte der Angeklagte in der Befragung.
In den Vernehmungen der weiteren Bootsinsassen machte sich die große zeitliche Distanz zwischen dem Unglückstag und der Verhandlung bemerkbar. Mehrfach berichteten die Zeugen von Erinnerungslücken und machten unterschiedliche Angaben, wie schnell die Boote zum Zeitpunkt des Unglücks unterwegs waren. So erklärte der Beifahrer des Angeklagten, der selbst Bootsfahrer ist: „Unsere Geschwindigkeit war angemessen.“ Er sprach sogar von „Schrittgeschwindigkeit“. Dagegen sei das entgegenkommende Boot sehr schnell unterwegs gewesen. „Es kam aus dem Nichts“, so der Zeuge, der damit den Angaben des Angeklagten Recht gab. Eine weitere Insassin des selben Bootes sprach dagegen davon, dass sich das Boot, in dem sie sich befand, durch die Geschwindigkeit der Fahrt aufgerichtet hätte.
Verteidiger sieht Schuld bei anderem Bootsführer
In einer Verhandlungspause erklärte Rechtsanwalt Rolf Lübben, der die Angehörigen eines Todesopfers vertritt, dass die Hinterbliebenen unter der jahrelangen juristischen Auseinandersetzung leiden. „Sie haben lange auf dieses Verfahren gewartet. Sie wünschen sich nun einen Abschluss“, sagte er. Auch der Verteidiger Reinhard Nollmann betonte, wie belastend die jahrelange Aufarbeitung für seinen Mandanten sei. Er erinnerte daran, dass eines der Todesopfer ein Freund des Angeklagten gewesen war und ihn dessen Tod unabhängig von der Schuldfrage sehr belaste. Zur Strategie der Verteidigung sagte er: „Nach meiner Einschätzung hat der Unfallgegner das Unglück verursacht. Mein Mandant mag wegen der Trunkenheitsfahrt verurteilt werden, aber wegen der anderen Vorwürfe muss er freigesprochen werden.“
Der Prozess wird am Dienstagvormittag fortgesetzt. Dann werden weitere Zeugen vernommen. Ein Urteil soll voraussichtlich am 6. September fallen.