Justiz

Prozess: Video zeigt Party-Stimmung auf Boot des Angeklagten

Tobias Rümmele
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Von Tobias Rümmele
| 18.08.2021 14:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auf dem Boot des Angeklagten entstand eine halbe Stunde vor dem Unfall ein kurzes Video. Foto: Archiv/nonstopnews
Auf dem Boot des Angeklagten entstand eine halbe Stunde vor dem Unfall ein kurzes Video. Foto: Archiv/nonstopnews
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Im Prozess um den tödlichen Bootsunfall in Barßel wurde am Mittwoch eine verwackelte Aufnahme gezeigt. Verwirrung gab es bei der Frage, wie betrunken der Angeklagte tatsächlich war.

Emden - Am Mittwoch wurde in der Emder Pumpstation der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann aus Barßel fortgesetzt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, für den Tod zweier Menschen bei einem Bootsunglück im Jahr 2016 verantwortlich zu sein.

Am dritten Verhandlungstag wurde ein 36-sekündiges Video aus der Unfallnacht im Gerichtssaal gezeigt. Es entstand laut den Speicherdaten um 1.16 Uhr und damit etwa eine halbe Stunde vor dem tödlichen Zusammenstoß der beiden am Unfall beteiligten Boote. Das Video wurde von einer Insassin auf dem Boot des Angeklagten aufgenommen. Die Aufnahme ist verwackelt, immer wieder wird das Bild schwarz. Auf dem Barßeler Tief herrschte Dunkelheit. Durchgängig ist jedoch Musik zu vernehmen, die in dem Boot gespielt wurde. Stimmen sind zu hören. Unter den Insassen herrscht ausgelassene Stimmung. An einer Stelle ist auch der Angeklagte kurz zu erkennen. Er steht am Steuer des Bootes und hält einen nicht genau bestimmbaren Gegenstand in der Hand. Der Angeklagte bestätigte, dass er die Person auf der Aufnahme ist. Die Vertreter der Nebenkläger wollen in dem Video einen Beweis für Alkoholkonsum während der Fahrt erkennen.

Der 30-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Foto: Rümmele
Der 30-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Foto: Rümmele

Bilder können wichtige Fragen nicht beantworten

Auch einige Fotos, die in den Stunden vor dem Unfall auf dem Barßeler Hafenfest entstanden waren, wurden am Mittwoch präsentiert. Sie zeigen mehrere spätere Insassen der beiden Boote in Feierlaune. Die jungen Leute lächeln in die Kamera. Die letzten Bilder entstanden bereits auf dem Wasser. Auf einem sind Boote im Hafenbecken erkennbar, auf einem letzten Bild sieht man den Angeklagten am Steuer seines Bootes.

Die Videos und Fotos geben die Stimmung unter den jungen Leuten wieder, die in der Unfallnacht zunächst das Barßeler Hafenfest besuchten und dann spontan den Entschluss zur nächtlichen Spritztour fassten. Wesentliche Fragen zum Unfallhergang können die Aufnahmen indes nicht beantworten.

Nun sind die Gutachter am Zug

Damit richtet sich der Blick nun auf die Gutachter, die während des nächsten Verhandlungstages am 30. August ihre Untersuchungsergebnisse vorstellen werden. Der vorsitzende Richter nannte am Mittwoch mehrere Schlüsselfragen, auf deren Beantwortung er durch die Gutachter hofft. So ist zum einen noch immer ungeklärt, an welcher genauen Stelle der Unfall stattfand. Durch die Strömung auf dem Barßeler Tief wurden die beiden Boote in einem Abstand von etwa 160 Metern zueinander geborgen. Zudem bleibt auch nach den Aussagen aller überlebenden Bootsinsassen offen, mit welcher Geschwindigkeit sie zum Unfallzeitpunkt unterwegs waren. Die Angaben, die die Zeugen in dieser Frage machten, schwankten oder blieben äußerst vage.

Der Unfall ereignete sich außerhalb des Barßeler Hafens.
Der Unfall ereignete sich außerhalb des Barßeler Hafens.

Zuletzt erhofft sich das Gericht durch die Gutachter Aufschluss darüber, ob der Angeklagte den Unfall in nüchternem Zustand und bei angemessener Geschwindigkeit überhaupt verhindern konnte.

Wie betrunken war der Angeklagte?

Verwirrung gab es am Mittwoch bei der Frage, wie betrunken der Angeklagte an dem Abend tatsächlich war. Eine Ärztin, die ihn wenige Stunden nach dem Unfall in einer Klinik untersuchte, legte überraschend das Ergebnis einer Blutprobe vor, laut dem der Angeklagte nicht die bisher angenommenen 1,89 Promille im Blut hatte, sondern tatsächlich 2,32 Promille. „Wir haben auch eine Blutprobe in unserem eigenen Labor gemacht“, erklärte die Ärztin. Diese sei unabhängig von den Proben für die Polizei entstanden.

Warum sich die Ergebnisse der Polizeiproben derartig von den Ergebnissen des Klink-Labors unterscheiden, blieb jedoch ungeklärt. Im Falle einer Verurteilung könnte der höhere Alkoholgehalt im Blut jedoch für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen, wie der Richter erklärte. Er kündigte an, dass das Urteil am 13. September fallen soll. Ursprünglich sollte der Prozess bereits am 6. September zu Ende gehen.

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