Gerichtsverhandlung

Freispruch: Starke Zweifel an Gewalt gegen Schwangere

Gabriele Boschbach
|
Von Gabriele Boschbach
| 19.08.2021 13:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel teilen:

Vor einem Jahr soll ein Großefehntjer seine schwangere Freundin in den Bauch getreten haben. Der 24-Jährige bestreitet das. Vor dem Amtsgericht Aurich ist der Mann jetzt freigesprochen worden.

Aurich - Die Vorwürfe wogen schwer: Ein 24-Jähriger soll im Juni des vergangenen Jahres seine schwangere Freundin in Großefehn getreten haben − mit Schuhen, deren Spitzen mit Stahlkappen bewehrt waren. Außerdem soll er sie am 26. August 2020 so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass von einem Schneidezahn eine Ecke abgebrochen ist.

Deswegen musste sich ein Garten- und Landschaftsbauer am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin: „Ich würde niemals einer Frau weh tun.“ Was er einräumte: Er habe die 22-Jährige am 26. August zur Seite gestoßen, nachdem sie während eines Streits mit einem Brotmesser auf ihn losgegangen sei. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, weil sie einem Schulkameraden Unterwäsche-Fotos gemailt hatte. Der Angeklagte sprach von „Psycho-Spielchen“, die seine Ex-Freundin „immer drauf gehabt habe“. Sie habe oft Streit provoziert. Wenn er dann wütend geworden sei, habe sie seine körperliche Nähe gesucht. „Das konnte ich gar nicht ertragen. Ich mag keinen Streit. Ich will meine Ruhe haben“, sagte er.

Detailarme Schilderungen

Die 22-Jährige trug vor Gericht eine ganz andere Version der Dinge vor. Das Unterwäsche-Foto habe sie gezielt an jemand anderen gesandt: „Ich hatte das Gefühl, dass mein Freund mich nicht mehr liebt.“ Er sei deswegen aber „ausgeflippt“, habe sie rumgeschubst, getreten und geschlagen. Außerdem habe er ihr einen Hamburger ins Gesicht geworfen und sie dann so stark geschlagen, dass „die Kiefer zusammengekracht seien“ und sie eine Ecke ihres Zahns verloren habe. Bei der Attacke im Juni habe er ihr mit Arbeitsschuhen in den Unterbauch getreten. Die Beschreibungen der Zeugin waren so unpräzise und detailarm, dass Richterin Stellmacher immer wieder nachfragen musste. „Wo hat er Sie getreten? Wann war das?“ Vor Gericht sprach die junge Frau zudem von Angriffsformen, die sie bei ihrer ersten Vernehmung durch die Polizei nicht erwähnt hatte. So soll ihr Ex-Partner sie gebissen haben.

Staatsanwalt Jan Wilken erkannte durchaus die „Korrekturen“, die die Zeugin vornahm, hielt deren Aussagen aber gleichwohl für glaubwürdig. Er forderte eine elfmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Außerdem hielt er eine Zahlung von 3000 Euro an ein Mediationsbüro in Emden für angemessen. Richterin Stellmacher sprach den 24-Jährigen frei. Sie sei weder von dessen Schuld noch von dessen Unschuld überzeugt. Deshalb müsse sie im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

Ähnliche Artikel