Analyse
AfD-Landesvorstand wirft Rassistin Pilger nicht aus der Partei
Die zurückgetretene AfD-Kreisschatzmeisterin Julia Pilger wird nur abgemahnt. Obwohl auf ihrer VK-Seite im Internet weiterhin ein Holocaust-leugnender Beitrag steht. Was geht in der Partei vor?
Ostfriesland/Hannover - Wer einen Beitrag im Internet verbreitet, in dem der Holocaust geleugnet wird, gegen den ermittelt die Staatsanwaltschaft – aus der AfD ausgeschlossen wird so jemand nicht. Zumindest nicht aus dem AfD-Landesverband Niedersachsen. Es sei denn, der AfD-Bundesvorstand greift noch ein, um Schaden von der Gesamtpartei abzuwenden. Einen Schaden, der in Form einer Verfassungsschutz-Beobachtung droht. Dann würden unter anderem Beamte aus der AfD austreten.
Im Mittelpunkt des Geschehens: Julia Pilger aus Norden, Mitglied des AfD-Kreisverbands Ostfriesland. Dessen Schatzmeisterin und Kreistagskandidatin war sie bis vor ein paar Wochen. Unsere Zeitung hat Bezüge von Pilger zur Neonazi-Szene recherchiert: Freundschaften zu bundesweit bekannten Neonazi-Kadern auf Facebook, rassistische Ausdrücke wie „Kanacke“ sowie Beiträge, die sie auf ihrer Seite im russischen Internet-Netzwerk VK geteilt hat. In einem der Beiträge wird der Holocaust – also der nationalsozialistische Völkermord an Juden – geleugnet, in einem anderen werden Holocaust-Leugner als „politische Gefangene der BRD“ bezeichnet und deren Freilassung gefordert.
Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt gegen Ex-AfD-Funktionärin
Nachdem unsere Zeitung berichtet hat, ist Julia Pilger als AfD-Kreisschatzmeisterin zurückgetreten und die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Denn Holocaust-Leugnung ist ein Straftatbestand. Strafbar ist nach dem Strafgesetzbuch nicht nur, wenn man sich selbst entsprechend äußert, sondern auch, wenn man einen entsprechenden Inhalt „verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“.
AfD-Bundessprecher Professor Dr. Jörg Meuthen hat vor kurzem gegenüber unserer Zeitung erklärt, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Julia Pilger fällig sei, verbunden mit einem „sofortigen Entzug der Mitgliedsrechte“. Zuständig sei der niedersächsische AfD-Landesvorstand. Dieser hat nun entschieden. AfD-Generalsekretär Nicolas Lehrke: „Der AfD-Landesvorstand hat gegen Frau Pilger im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen sie eine Parteiordnungsmaßnahme beschlossen und umgesetzt. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Frau Pilger und aufgrund unserer Betrachtung der Angelegenheit als parteiintern möchten wir von einer weitergehenden Stellungnahme absehen.“
AfD-Landesvorstand übt keine öffentliche Kritik an Julia Pilger
Der AfD-Landesvorstand sieht demnach keinen Grund, die Neonazi-Bezüge seiner früheren Parteifunktionärin Pilger öffentlich zu kritisieren. Eine öffentlich zur Schau gestellte Holocaust-Leugnung soll eine parteiinterne Angelegenheit sein. Niedersachsens Verfassungsschutzbehörde schreibt in ihrem jüngsten Jahresbericht über dieses AfD-Gremium: „Mehrheitlich setzt sich der neu gewählte Landesvorstand aus Anhängerinnen und Anhängern des formell aufgelösten ,Flügels‘ zusammen.“ Der „Flügel“ ist eine AfD-Gruppierung, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde und sich danach – angeblich – aufgelöst hat.
Im Februar ist es nach Recherchen des NDR zu einem Geheimtreffen von AfD-Leuten in Verden gekommen, bei dem es um die Wiederbelebung des „Flügel“ gegangen sein soll. Im Anschluss hat der AfD-Bundesvorstand den Parteiausschluss von drei Vorstandsmitgliedern des AfD-Landesverbands Niedersachsen beantragt – darunter die stellvertretenden Landesvorsitzenden Stephan Bothe und Uwe Wappler. Julia Pilger soll bei diesem Geheimtreffen „Kreiskoordinatorin“ geworden sein. Das geht aus einem AfD-Bundesvorstandsbeschluss hervor, wie er unter Parteimitgliedern kursiert. Sie dürfte demnach Fürsprecher im Landesvorstand haben.
AfD-Landesvorstand ist mit Geheimhaltung gescheitert
Die Mehrheit des Landesvorstands scheint aber nicht mehr die Mehrheit im Landesverband hinter sich zu haben. Landesvorsitzender Jens Kestner ist Bundestagsabgeordneter – er schaffte es nicht mehr auf die Landesliste für die nächste Bundestagswahl. Er verliert also in Kürze seinen Job.
In einer zerstrittenen Partei dauert es nicht lange, bis Informationen publik werden, die der Landesvorstand geheimhalten will. So hat unsere Zeitung unter Zusicherung des Informantenschutzes erfahren, dass der Landesvorstand gegen Julia Pilger nur eine Abmahnung ausgesprochen habe – sie also in der Partei bleiben könne. Unsere Zeitung hat in der Nacht zum Donnerstag bei Generalsekretär Lehrke und beim Landesvorsitzenden Kestner nachgefragt: Warum hält der AfD-Landesvorstand eine Abmahnung für ausreichend? Gab es auch Landesvorstandsmitglieder, die ein Parteiausschlussverfahren einleiten wollten? Wie bewertet es der AfD-Landesvorstand, dass Julia Pilger den Beitrag, in dem der Holocaust geleugnet wird, weiterhin auf ihrer VK-Seite stehen hat? Will die Mehrheit des AfD-Landesvorstands eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erreichen, um die Mitglieder des Parteilagers loszuwerden, das sich bei der Landeslisten-Aufstellung für die Bundestagswahl durchgesetzt hat?
Was sagt der Landes-Vize der AfD, der früher Richter in Norden war?
Kestner und Lehrke haben bisher nicht reagiert. Zeitgleich hat unsere Zeitung den einzigen Landes-Vize der AfD kontaktiert, gegen den kein Parteiausschlussverfahren läuft. Das ist der Landtagsabgeordnete Christopher Emden, der früher Richter am Amtsgericht Norden war – im Wohnort von Julia Pilger.
An ihn hat unsere Zeitung unter anderem folgende Fragen gerichtet: Halten Sie als stellvertretender AfD-Landesvorsitzender eine Abmahnung eines AfD-Mitglieds für angemessen, das unter anderem einen Beitrag im Internet verbreitet, in dem der Holocaust geleugnet wird? Haben Sie als stellvertretender Landesvorsitzender der Abmahnung gegen Julia Pilger zugestimmt oder haben Sie schärfere Parteiordnungsmaßnahmen gefordert? Wie bewerten Sie als stellvertretender Landesvorsitzender es, dass Julia Pilger weiterhin den Beitrag auf ihrer VK-Seite veröffentlicht hat, in dem der Holocaust geleugnet wird? Bewerten Sie vor Ihrem beruflichen Hintergrund als Richter das Teilen eines Beitrags, in dem der Holocaust geleugnet wird, als Straftat? Halten Sie vor Ihrem beruflichen Hintergrund als Richter die Bezeichnung von inhaftierten Holocaust-Leugnern als „politische Gefangene der BRD“ für zutreffend? Wie bewerten Sie als stellvertretender Landesvorsitzender es, wenn ein AfD-Mitglied einen Beitrag im Internet verbreitet, in dem Holocaust-Leugner als „politische Gefangene der BRD“ bezeichnet werden und deren Freilassung gefordert wird?
Ostfriesische AfD distanziert sich nicht von ihrer Ex-Schatzmeisterin
Auch Christopher Emden hat noch nicht geantwortet. Eine weitere Anfrage ging an den Vorstand des AfD-Kreisverbands Ostfriesland: Halten Sie eine Abmahnung für ausreichend? Wie bewerten Sie es, dass Julia Pilger den Beitrag, in dem der Holocaust geleugnet wird, weiterhin auf ihrer VK-Seite veröffentlicht hat? Hat Julia Pilger Sie angelogen, als sie vor Wochen behauptete, die Kündigung ihrer VK-Mitgliedschaft laufe? Haben Holocaust-Leugner einen Platz bei Ihnen im AfD-Kreisverband Ostfriesland?
Geantwortet hat „Der Vorstand“ des AfD-Kreisverbands Ostfriesland, als dessen Vorsitzender Professor Dr. Reiner Osbild firmiert: „Da zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgenommen hat, handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Daher äußern wir uns vorerst nicht zu diesem Sachverhalt, wie es auch weithin üblich ist.“ Nach dem Ermittlungsverfahren hatte unsere Zeitung allerdings gar nicht gefragt. Und parteiintern dürfte der Vorgang mit der Abmahnung abgeschlossen sein – falls der AfD-Bundesvorstand nicht noch eingreift. Der AfD-Kreisvorstand bleibt damit seiner Linie treu: Er äußert keine öffentliche Kritik an den Neonazi-Bezügen seiner Ex-Schatzmeisterin und distanziert sich nicht von ihr. Die nächste Anfrage unserer Zeitung geht an den AfD-Bundesvorstand.