Justiz
Getreidediebe wollen Urteile nicht hinnehmen
Vier der Diebe, die im Kreis Cloppenburg Getreide für rund 1,7 Millionen Euro gestohlen haben, sind mit ihren Urteilen nicht einverstanden. Für sie steht allerhand auf dem Spiel.
Garrel/Oldenburg - Im Prozess um den massenhaften Diebstahl von Getreide bei einem Garreler Futtermittel-Unternehmen wollen vier der insgesamt sieben verurteilten Angeklagten die Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes offenkundig nicht akzeptieren. Sie haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte am Richter Dr. Thiemo Reinecke, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichts.
Die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hatte die sieben Angeklagten im Mai zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Drei der sieben Verurteilten gehören zu einer Familie. Sie waren zu Gefängnisstrafen von vier beziehungsweise fünf Jahren verurteilt worden. Den 73-jährigen Kopf der Bande, der zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hatte das Gericht des schweren Bandendiebstahls in 477 Fällen schuldig gesprochen.
Tausende Tonnen Getreide gestohlen.
Die anderen Verurteilten sind ehemalige Mitarbeiter des Garreler Futtermittel-Unternehmens. Sie waren zu Gefängnisstrafen von je rund drei Jahren verurteilt worden. Revision gegen das Urteil haben die drei Mitglieder der Friesoyther Familie und einer der vier ehemaligen Mitarbeiter des Garreler Unternehmens eingelegt. Sie wollen eine Überprüfung des Landgerichts-Urteils durch den Bundesgerichtshof erreichen. Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel: Nicht nur der Gefängnisaufenthalt, sondern auch eine Schadenswiedergutmachung in einer Größenordnung von 1,7 Millionen Euro.
Den Feststellungen des Landgerichtes zufolge steckten die vier Mitarbeiter des Unternehmens im Landkreis Cloppenburg mit den drei Mitgliedern der Familie unter einer Decke. Nacht für Nacht hatten die Mitarbeiter in der Zweigstelle der Garreler Firma in Essen die Lastwagen der anderen mit Getreide beladen. Tausende von Tonnen Getreide wurden so gestohlen. Das Diebesgut wurde in Bakum zwischengelagert und dann an andere Futtermittelfirmen bar und unter der Hand verkauft.
Wann sich nun der Bundesgerichtshof mit der Revision der Angeklagten beschäftigt, steht noch nicht fest.