Justiz

Bewährungsstrafe für falsche Polizisten

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 27.08.2021 11:30 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die falschen Polizisten sind verurteilt. Bild: Pixabay
Die falschen Polizisten sind verurteilt. Bild: Pixabay
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Sie sollen als falsche Polizisten Senioren um Schmuck und Geld betrogen, einige sogar im Keller eingesperrt haben. Verurteilt wurden sie zu Bewährungsstrafen – das hat Gründe.

Oldenburg - Mit Bewährungsstrafen sind die beiden 39 und 28 Jahre alten Männer aus Bremen und Ritterhude davongekommen, die 2017 als falsche Polizisten betagte Seniorinnen abgezockt beziehungsweise es versucht haben sollen. Die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm sprach die beiden Angeklagten jetzt des versuchten Diebstahls und der Amtsanmaßung in vier Fällen schuldig.

Dass es letztlich bei Bewährungsstrafen blieb, lag an dem Umstand, dass sich die drei schwersten Vorwürfe der Anklage nicht erwiesen hatten. Die Verfahren mussten eingestellt werden – darunter der Fall aus Wilhelmshaven, wo die Männer eine 84-Jährige um deren Schmuck im Wert von 40.000 Euro gebracht und die betagte Dame anschließend im Keller eingesperrt haben sollen.

Angeklagte nicht identifiziert

Auch der Fall aus Delmenhorst konnte den Angeklagten nicht angelastet werden. Dieser Seniorin sollen die Beiden vom Einkauf aus bis nach Hause gefolgt sein und sich dann als Polizisten ausgegeben haben, die vor möglichen Einbrechern Schmuck und Geld in Sicherheit bringen müssten. 4000 Euro verlor die Dame. Auch sie wurde anschließend im Keller eingesperrt. Eine mögliche Täterschaft konnte das Gericht aber nicht sicher feststellen.

Mehrere der geschädigten Seniorinnen sind mittlerweile verstorben, die anderen konnten die Angeklagten nicht identifizieren. Blieben nur die leichteren Taten in Varel, Stadland, Bremen und Ritterhude. In den Fällen hatten die zwischen 80 und 94 Jahre alten Opfer Verdacht geschöpft. Die Angeklagten machten keine Beute. Diese Fälle wurden dann als versuchte Diebstähle und als Amtsanmaßung gewertet.

Richterin: „Niederträchtige Taten“

Die leichteren Fälle hatte der jüngere Angeklagte gestanden. Der ältere wollte gänzlich unschuldig sein. Er habe den Mitangeklagten lediglich zu den Tatorten gefahren, aber nicht gewusst, was der dort gewollte habe. Das Gericht glaubte das nicht. Das sei ein gemeinsamer Plan gewesen, sagte Richterin Blohm. Die Kammer ging allerdings davon aus, dass nur der 28-Jährige in den Häusern der Geschädigten war. Der 39-Jährige habe das Fluchtauto gefahren. Ein Grund: Nur er hat einen Führerschein.

Die Richterin nannte die Taten „niederträchtig“. Zugute kam den Angeklagten aber, dass die Vorfälle schon lange zurückliegen. Und weil die schwersten Vorwürfe der Anklage vom Tisch waren, blieb es bei Bewährungsstrafen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung für den jüngeren Angeklagten, ein Jahr Haft auf Bewährung für den älteren. Im Rahmen der Bewährungsauflagen müssen die Angeklagten 3000 Euro beziehungsweise 750 Euro an die Kindernothilfe zahlen.

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