Traditionsschifffahrt

Warum auf dem Emder Feuerschiff schwarze Flaggen wehen

Heiko Müller
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Von Heiko Müller
| 27.08.2021 17:30 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Zeichen des Protestes: Vereinschef Heinz-Günther Buß (links) und Crewmitglied Wolfgang Janßen hissen eine schwarze Flagge auf dem Feuerschiff. Foto: H. Müller
Zeichen des Protestes: Vereinschef Heinz-Günther Buß (links) und Crewmitglied Wolfgang Janßen hissen eine schwarze Flagge auf dem Feuerschiff. Foto: H. Müller
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Die Betreiber des Emder Museumsfeuerschiffs „Amrumbank“ sind „stinksauer“ auf den Bund, weil der einen bewilligten Zuschuss nicht auszahlt. Bei ihrem Protest greifen sie zu drastischen Mitteln.

Emden - Es lässt schon aufhorchen, wenn zwei ältere und seriöse Herren sich vor dem Gebäude einer Bundesbehörde anketten wollen, um zu protestieren. Genau das haben Heinz-Günther Buß und Heinz Salewski am Montag in Aurich vor. Der Vorsitzende des Trägervereins des Emder Museumsfeuerschiffs „Amrumbank/Deutsche Bucht“ und sein Schatzmeister wählen dieses Mittel, um Druck auf die in Aurich ansässige Bundesanstalt für Verwaltungsvorschriften (BAV) zu machen. Aber das ist noch nicht alles: Notfalls wollen die beiden auch in einen Hungerstreik treten, falls sich die Behörde weiterhin weigert, einen bereits seit langem bewilligten Zuschuss des Bundes an den Verein auszuzahlen.

Was und warum

Darum geht es: Die Betreiber des Emder Museumsfeuerschiffs „Amrumbank“kommen in Bedrängnis. Sie warten seit langem auf Geld vom Bund.

Vor allem interessant für: Bewohner und Besucher der Stadt Emden sowie Leute, die sich für Politik interessieren.

Deshalb berichten wir: Die Führung des Museumsfeuerschiffs hat Proteste angekündigt, die für einen Verein dieser Art ungewöhnlich sind.

Den Autor erreichen Sie unter: h.mueller@zgo.de

„Wir sind am Ende und wissen nicht, wie wir uns sonst noch helfen sollten“, sagt Buß über die kühnen Protest-Pläne. Für den Fall, dass die Behörde nicht einlenkt und zahlt, droht er mit weiteren massiven Schritten.

Vorstand kettet sich an

Die Aktion am Montag markiert den vorläufigen Höhepunkt einer langen, komplexen und komplizierten Geschichte. Sie beginnt im Jahr 2017. Damals hatten sich das Bundesverkehrsministerium und die Betreiber von Traditionsschiffen nach langem Streit und drei Verhandlungsrunden weitgehend auf einen Weg zur Umsetzung einer neuen Sicherheitsverordnung verständigt.

Die Feuerschiffscrew macht ihren Protest auch mit einem Banner am Schiff deutlich. Foto: H. Müller
Die Feuerschiffscrew macht ihren Protest auch mit einem Banner am Schiff deutlich. Foto: H. Müller
Notwendige Umbauten, die die historischen Schiffe sicherer für Besatzung und Passagiere machen, sollten demnach über ein spezielles Förderprogramm unterstützt werden. 20 Millionen Euro stellte der Bund bereit.

Emder saß mit am Verhandlungstisch

Mit am Verhandlungstisch in Berlin saß damals der Emder Heinz-Günther Buß. Er hat die Zusagen des Parlamentarischen Staatsekretärs Enak Ferlemann aus dem Ministerium noch im Ohr, lässt aber jetzt kein gutes Haar mehr an dem CDU-Politiker. Er sei „stinksauer“, weil Ferlemann „eine Show abgezogen“ habe, sein Versprechen nicht einhalte und das Geld offenbar zurückhalte.

Was ist in der Zwischenzeit passiert? Die Betreiber des Emder Feuerschiffs stellten nach langen Planungen im März 2020 den sehr komplexen Antrag auf Geld aus dem Topf für zusätzliche Sicherheitseinrichtungen - einschließlich eines Investitions- und Finanzierungsplans. Der Zuschussbedarf liegt demnach bei 100.000 Euro, wobei Eigenleistungen des Vereins schon eingerechnet sind.

„Ehrenamt total überfordert“

Die Vereinsführung ahnte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht, dass noch ein langer und schwieriger Weg durch den behördlichen Dschungel vor ihr liegen würde. „Es kamen unzählige Nachfragen und neue Anforderungen“, klagt Salewski. Buß spricht von einer „totalen Überforderung der ehrenamtlichen Tätigkeit“.

Das Museumsfeuerschiff "Amrumbank" ist seit fast vier Jahrzehnten ein Wahrzeichen der Stadt Emden. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archiv
Das Museumsfeuerschiff "Amrumbank" ist seit fast vier Jahrzehnten ein Wahrzeichen der Stadt Emden. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archiv
Zwar kam im August des vergangenen Jahres der Bewilligungsbescheid, auf das Geld wartet die Feuerschiffs-Crew aber bis heute. Das bringt den Verein in arge Bedrängnis. Denn die Emder Werft und Dock GmbH hat den Auftrag zur Nachrüstung der Sicherheit im Zuge der Grundsanierung des Schiffs längst erledigt und dem Verein in Rechnung gestellt. „Die Werft ist uns gegenüber aber sehr kulant“, sagt der Schatzmeister. Irgendwann sei aber auch dort die Geduld am Ende. Hinzu komme, fügt Buß an, dass der Verein seine Glaubwürdigkeit verliere.

Behörde gibt Schwarzen Peter zurück

Zuständig für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist das BAV in Aurich. Von dort seien immer wieder neue Nachfragen zu den Bilanzen und zur Finanzsituation des Vereins gekommen, auch einen Gutachter habe der Verein einschalten müssen. Nachdem es aus Aurich in dieser Woche erneut geheißen habe, dass es bis zur Auszahlung wohl noch mehrere Wochen dauern könne, habe sich der Vorstand zum Handeln gezwungen gesehen und den Protest organisiert. Sichtbar ist der Unmut auch an einem schwarzen Transparent am Feuerschiff. Den bunten Fahnenschmuck an den Masten hat die Crew eingeholt.

Das BAV gibt unterdessen den Schwarzen Peter an den Verein zurück. Es gebe „noch offene Punkte der von Seiten des Antragstellers vorgelegten Unterlagen“, ließ die Behördensprecherin Eva Hülsmann diese Zeitung auf Nachfrage wissen. Deshalb könnten die Fördermittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt werden. Die BAV arbeite aber „an einer zügigen Klärung“, so Hülsmann.

Die Zuschüsse aus dem Topf für die Sicherheit von Traditionsschiffen werden nach ihren Angaben im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Das heiße, dass die Förderung auf den Betrag begrenzt ist, der zur Umsetzung der Sicherheitsvorschriften notwendig sei, und nicht vom Antragsteller durch eigene oder fremde Mittel gedeckt werden kann. Das werde vom BAV geprüft. Es könne nur das finanziert beziehungsweise gefördert werden, was dem Antragsteller nachweislich dafür fehlt.

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