Justiz
Bootsunfall: Angeklagter konnte Kollision nicht verhindern
Im Prozess um den tödlichen Bootsunfall in Barßel stellte ein Gutachter seine Einschätzungen vor. Demnach fuhr der Angeklagte schneller als erlaubt. In einem anderen Punkt wurde er aber entlastet.
Emden - In Emden ist am Montagvormittag der Prozess um den Bootsunfall, bei dem 2016 in Barßel zwei Menschen ihr Leben verloren haben, fortgesetzt worden. Dem heute 30-jährigen Angeklagten wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er steuerte eines der beiden beteiligten Boote. Am Montag präsentierte ein Gutachter die Ergebnisse seiner Untersuchungen zum Unfallhergang. Nach den Aussagen der überlebenden Insassen hatte sich kein klares Bild vom genauen Ablauf der Ereignisse ergeben. Die Angaben zur Geschwindigkeit der Boote blieben vage oder widersprüchlich. Immer wieder beriefen sich die Zeugen fünf Jahre nach dem Unglück auf Erinnerungslücken.
Umso größer ist für den Prozess deshalb die Bedeutung der beiden Sachverständigen, die den wahrscheinlichen Ablauf des Unglücks rekonstruiert haben. Am Montag stellte ein Diplom-Ingenieur aus Hannover seine Erkenntnisse vor. Demnach sei es sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt deutlich schneller auf dem Barßeler Tief unterwegs war, als dies die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt hätte. Der Angeklagte hatte vor Gericht beteuert zum Unfallzeitpunkt mit etwa zehn Stundenkilometern gefahren zu sein. Erlaubt wären auf dem Barßeler Tief nur sieben Stundenkilometer gewesen.
Keine Gewissheit über Geschwindigkeit der Boote
Der Gutachter sieht aber klare Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Geschwindigkeit. Er geht bei der Kollision von einem Katapulteffekt aus, durch den das Boot des Angeklagten in die Luft gehoben wurde. „Das ist vergleichbar mit einer Wasserski-Sprungschanze“, sagte er in der Verhandlung. Dieser Katapult-Effekt erfordere ein hohes Maß an Energie. „Die kann in diesem Fall nur aus Geschwindigkeit resultieren“, so der Gutachter. Das Boot des Angeklagten habe sich demnach über das Boot geschoben, in dem zwei Menschen starben und eine Frau schwer verletzt wurde.
Auf eine genaue Einschätzung, wie schnell die beiden Boote unterwegs waren, wollte sich der Gutachter indes nicht festlegen. „Das kann ich nicht mit 100 prozentiger Sicherheit aussagen“, so der Ingenieur. Zwar gehe er davon aus, dass das Boot des Angeklagten „mit hoher Wahrscheinlichkeit schneller war“, doch dies sei nicht mit Gewissheit festzustellen. Der Gutachter betonte, dass es bei einem Bootsunglück wie in Barßel schwierig sei, genaue Rückschlüsse auf einen Unfallhergang zu ziehen. Anders als im Straßenverkehr stünden keine Bremsspuren für Untersuchungen zur Verfügung, zudem trieb die Strömung die Wracks der beiden Boote von der Unfallstelle weg. Sie wurden in einem Abstand von etwa 160 Metern geborgen. So gibt es nach wie vor keine Gewissheit darüber, wo genau die beiden Boote kollidierten.
Keine Zeit für Ausweichmanöver
In einer anderen Frage entlastete das Gutachten den Angeklagten. So sei es in der Dunkelheit für diesen nicht mehr möglich gewesen, die Kollision zu verhindern, nachdem das andere Boot in sein Sichtfeld geraten war. Dafür hätte die Zeit selbst dann nicht mehr ausgereicht, wenn der Angeklagte mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen wäre. Hinzu kommt: Die Sichtweite betrug in der Unfallnacht nur etwa 40 Meter. Während das Boot des Angeklagten offenbar ordnungsgemäß beleuchtet war und über die vorgeschriebenen Positionslichter verfügte, war das andere Boot ohne jede Beleuchtung auf dem Wasser.
Der Prozess wird am Montag, 6. September, um 10.30 Uhr fortgesetzt. Dann soll ein weiterer Gutachter seine Ergebnisse präsentieren. Sollten sich daraus keine neuen Fragestellungen ergeben, könnten die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenkläger ihre abschließenden Plädoyers halten.