Justiz
Bewährung: Leeraner onanierte bei Bewerbungsgespräch
Therapie statt Gefängnis: Ein 32-jähriger Exhibitionist aus Leer kommt noch einmal um eine Haftstrafe rum. Der Mann soll unter anderem bei einem Bewerbungsgespräch onaniert haben.
Aurich - Ein 32-jähriger Exhibitionist aus Leer erzielte mit seiner Berufung einen beachtlichen Erfolg. Die zweite Kleine Strafkammer des Auricher Landgerichts wandelte am Mittwoch seine eineinhalbjährige Gefängnisstrafe aus erster Instanz in eine Bewährungsstrafe um. Daran hatte der psychiatrische Sachverständige einen entscheidenden Anteil. Er sprach sich für eine langjährige ambulante Therapie aus. Die Kammer ging bei der Festlegung der Bewährungszeit des Rückfälligen ans obere Limit: Fünf Jahre lang darf er sich von nun an nichts zuschulden kommen lassen.
Der Leeraner onanierte 2019 bei einem Bewerbungsgespräch, im Bus von Ostrhauderfehn nach Leer, in der Westfalenbahn und mehrfach bei Taxifahrten auf dem Beifahrersitz, wobei er sich in einem Fall ohne zu bezahlen aus dem Staub machte. Eine der Geschädigten leidet seitdem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Amtsgericht Leer verurteilte den in Aachen Geborenen im Januar unter anderem wegen exhibitionistischen Handlungen in acht Fällen zu der eineinhalbjährigen Haftstrafe. Der Angeklagte beschränkte die Berufung auf die Rechtsfolge. Sein Ziel war die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung.
„Ich bin auf einem guten Weg“
Der Ledige geht einer geregelten Tätigkeit nach und lebt seit acht Monaten in einer festen Beziehung. Seit Längerem geht er regelmäßig zu einem Verhaltenstherapeuten. Tatsächlich beging er in letzter Zeit keine weiteren Taten. „Ich bin auf einem guten Weg“, sagte der Angeklagte über sich.
Rückenwind bekam er vom Psychiater. Exhibitionismus sei eine Störung der Sexualpräferenz, erklärte Professor Here Folkerts aus Wilhelmshaven. Den meisten Männern genüge es, ihr Geschlechtsteil zu präsentieren und Frauen zu erschrecken. Das steigere ihre Erregung. Mehr ist seiner Einschätzung nach von ihnen nicht zu befürchten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass es in anderen Sexualdelikten mündet, ist gering“, so der Fachmann.
„Die Devise lautet: nicht zum Täter werden“
Exhibitionismus könne man „nicht wegbehandeln“, fuhr er fort. Therapieziel sei, die Kontrolle darüber zu gewinnen. „Die Devise lautet: nicht zum Täter werden“, so Folkerts. Die Erfolgsaussichten seien „gar nicht schlecht“. Allerdings steige die Risikokurve nach Beendigung der Therapie wieder nach oben. Er empfahl deshalb eine langfristige Behandlung: „Das ist kein Betriebsunfall, das ist eine Disposition“, veranschaulichte er. Eine Bestrafung durch Haft wird seiner Meinung nach nichts am Grundproblem, der Krankheit, ändern.
Mit seinen Ausführungen überzeugte Folkerts selbst die Staatsanwaltschaft. Letztendlich plädierten alle Prozessbeteiligten für die Umwandlung der Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe. Das Gericht schloss sich dem an. Als eine der Auflagen muss der Leeraner seine Verhaltenstherapie fortsetzen. „Wir gehen davon aus, dass es der beste Weg ist, den Opferschutz zu erreichen. Dass Sie dem Drang standhalten“, legte der Vorsitzende Richter Björn Raap in der Urteilsbegründung dar. Alle Parteien erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.