Verhandlung
Wendepunkt im Prozess um tödlichen Bootsunfall?
Im Prozess um einen tödlichen Bootsunfall in Barßel entlastet ein Gutachter den Angeklagten. Das Boot des verstorbenen zweiten Bootsführers sei hingegen „sehr mangelhaft“ gewesen.
Emden - Am Montagvormittag ist in Emden der Prozess um einen tödlichen Bootsunfall fortgesetzt worden, bei dem 2016 in Barßel zwei Menschen ums Leben gekommen waren. Ein Gutachter stellte am Montag seine Untersuchungen zum Unfallhergang vor und entlastete dabei den Angeklagten. Dieser sei im Gegensatz zum verstorbenen Führer des anderen Bootes nur wenig schneller gefahren, als dies auf dem Fluss erlaubt war. „Ich gehe von 10 Stundenkilometern aus“, sagte der Gutachter. Für das andere Boot nahm er dagegen eine Geschwindigkeit von 35 bis 40 Stundenkilometern an.
Zudem sei das Boot des Angeklagten in der Dunkelheit beleuchtet gewesen, das andere Boot hingegen nicht. Das Boot des bei dem Unfall getöteten Mannes sei nicht mehr im Originalzustand und „sehr mangelhaft“ gewesen. „Das hatte entscheidende Auswirkungen auf die Stabilität des Bootes“, betonte der Sachverständige. „Im Originalzustand wäre der Unfall vielleicht nicht so gravierend gewesen.“
Es gab keine Ausweichmöglichkeit
Der Gutachter widersprach damit in vielen Punkten den Ausführungen eines anderen Sachverständigen. Dieser hatte dem Angeklagten in der vergangenen Sitzung unterstellt, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Dadurch sei sein Boot bei der Kollision „ähnlich wie bei einer Wasserski-Sprungschanze“ über das andere hinweggeleitet. „Das ist ausgeschlossen“, sagte der Gutachter dagegen am Montag. Das Gewicht des Bootes sei hierfür zu hoch gewesen.
„Für beide Boote gab es keine Ausweichmöglichkeit“, erklärte der Gutachter. Der Angeklagte hätte demnach auch nicht rechtzeitig reagieren können, wenn er nicht betrunken gewesen wäre.
Die Verhandlung soll am Nachmittag fortgesetzt werden. Dann könnte es bereits zu den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung kommen.