Justiz

Gutachter entlastet Angeklagten: Staatsanwältin unbeeindruckt

Tobias Rümmele
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Von Tobias Rümmele
| 06.09.2021 17:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein 30-jähriger Barßeler sitzt unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Sein Verteidiger Reinhard Nollmann (rechts) plädierte in diesem Anklagepunkt auf Freispruch. Foto: Rümmele
Ein 30-jähriger Barßeler sitzt unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Sein Verteidiger Reinhard Nollmann (rechts) plädierte in diesem Anklagepunkt auf Freispruch. Foto: Rümmele
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Ein Sachverständiger hat im Prozess um ein tödliches Bootsunglück in Barßel dem Angeklagten in wesentlichen Fragen den Rücken gestärkt. Die Staatsanwaltschaft fordert trotzdem eine Freiheitsstrafe.

Emden - Vage Zeugenaussagen und zwei Gutachten, die sich in wesentlichen Punkten widersprechen: Der Ausgang des Prozesses um den tödlichen Bootsunfall, bei dem 2016 in Barßel zwei Menschen ums Leben kamen, ist eine Woche vor der Urteilsverkündung weiterhin offen. Am Montag forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung des heute 30-jährigen Angeklagten. Die Verteidigung hielt dagegen und forderte im Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung einen Freispruch. Verteidiger Reinhard Nollmann weiß dabei die Untersuchungen eines Sachverständigen auf seiner Seite, der am Montag vor Gericht seine Ergebnisse präsentierte. Dabei widersprach er nicht nur dem Gutachten eines anderen Sachverständigen, sondern beantwortete wesentliche Fragestellungen völlig gegensätzlich.

Günther Falkenberg ist Gutachter für Wassersport- und Badeunfälle. Er war vom Gericht berufen worden, weil die Verteidigung an der Kompetenz des ursprünglich bestellten Sachverständigen erhebliche Zweifel geäußert hatte. In seinem Gutachten zum Bootsunglück in Barßel entlastet Falkenberg den Angeklagten in vielen Punkten. Dieser sei im Gegensatz zum verstorbenen Fahrer des anderen Bootes nur wenig schneller gefahren, als dies auf dem Fluss erlaubt war. „Ich gehe von 10 Stundenkilometern aus“, sagte der Gutachter. Für das andere Boot nahm er dagegen eine Geschwindigkeit von 35 bis 40 Stundenkilometern an.

Klare Widersprüche zu anderem Gutachten

Zudem sei das Boot des Angeklagten in der Dunkelheit beleuchtet gewesen, das andere Boot hingegen nicht. Das Boot des bei dem Unfall getöteten Mannes sei nicht mehr im Originalzustand und „sehr mangelhaft“ gewesen. „Das hatte entscheidende Auswirkungen auf die Stabilität des Bootes“, betonte der Sachverständige. „Im Originalzustand wäre der Unfall vielleicht nicht so gravierend gewesen.“

Bei dem nächtlichen Bootsunglück waren 2016 zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Archiv/nonstopnews
Bei dem nächtlichen Bootsunglück waren 2016 zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Archiv/nonstopnews

Falkenberg widersprach damit in vielen Punkten den Ausführungen des anderen Sachverständigen. Dieser hatte dem Angeklagten in der vergangenen Sitzung unterstellt, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Dadurch sei sein Boot bei der Kollision „ähnlich wie bei einer Wasserski-Sprungschanze“ über das andere hinweggeglitten. „Das ist ausgeschlossen“, sagte Falkenberg dagegen am Montag. Das Gewicht des Bootes sei hierfür zu hoch gewesen.

Staatsanwaltschaft orientiert sich an belastendem Gutachten

Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer keine Veranlassung, Falkenbergs Untersuchungen zu viel Bedeutung beizumessen. Gleich zu Beginn ihres Schlussvortrags stellte sie klar, sich vor allem an dem Gutachten des anderen Sachverständigen zu orientieren. „Der Sachverhalt der Anklage hat sich im Wesentlichen bestätigt“, sagte sie. Der Angeklagte sei demnach deutlich zu schnell gefahren. Auch wenn er die Kollision an sich nicht hätte vermeiden können, habe er dadurch zumindest an der Schwere des Unfalls eine Schuld.

Der Unfall ereignete sich außerhalb des Barßeler Hafenbeckens.
Der Unfall ereignete sich außerhalb des Barßeler Hafenbeckens.

Die Staatsanwältin beantragte daher, den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung zu verurteilen. Dieser Forderung schlossen sich die zwei Nebenklagevertreter in ihren Schlussvorträgen im Wesentlichen an. Beide legten großen Wert darauf, das Gutachten von Günther Falkenberg als unbrauchbar abzutun und die Glaubwürdigkeit des Angeklagten anzuzweifeln.

Verteidigung fordert Freispruch

Verteidiger Reinhard Nollmann stellte zu Beginn seines Plädoyers klar: „Mein Mandant war hochalkoholisiert. Allein das ist strafbar.“ Das heiße aber nicht, dass er auch am Tod von zwei Menschen Schuld habe. Der Verteidiger betonte die Kompetenz des Gutachters Falkenberg, dieser habe bei Bootsunfällen viel Erfahrung. „Wir können und dürfen nicht von Wahrscheinlichkeiten ausgehen“, betonte der Strafverteidiger. „Es gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.“

Nollmann verwies auf den einwandfreien Zustand des Boots seines Mandanten und die Zeugenaussagen, nach denen der Angeklagte sich an das Rechtsfahrgebot gehalten hatte. Zur Fahrgeschwindigkeit seines Mandanten sagte er: „Es muss davon ausgegangen werden, dass es höchstens 7, 8, vielleicht 9 Stundenkilometer waren.“ Der Angeklagte habe aufgrund des hohen Tempos des anderen Bootes keine Chance mehr gehabt, rechtzeitig auszuweichen. Er forderte vom Gericht, seinen Mandanten in den wesentlichen Anklagepunkten der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freizusprechen.

Am Montag, 13. September, soll ab 10.30 Uhr in der Pumpstation im Emder Stadtteil Transvaal das Urteil gesprochen werden.

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