Analyse
Ex-Ministerin wird Lobbyistin – Ministergesetz als Papiertiger
Die ehemalige Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) darf zehn Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Chef-Lobbyistin der AOK werden. Was taugt dann das niedersächsische Ministergesetz?
Hannover/Berlin - Niedersachsens ehemalige SPD-Gesundheitsministerin Carola Reimann wechselt zur AOK – aber nicht zu einer der Krankenkassen, sondern zu deren Bundesverband, der seine Aufgabe wie folgt beschreibt: „Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft.“ Im Juni suchte der Verband einen neuen Referenten für Gesundheitspolitik. Zu dessen Aufgaben gehört laut Stellenausschreibung: „Weiterentwicklung der politischen Lobbyarbeit des AOK-Bundesverbands.“
Carola Reimann ist am 1. März als Gesundheitsministerin zurückgetreten – aus gesundheitlichen Gründen. Dass sie sieben Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Staatsamt als Angestellte bei dem Lobbyverband anfängt und weitere drei Monate später dessen Vorstandsvorsitzende wird, damit hat die Landesregierung aus SPD und CDU kein Problem. Sie sieht „keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen“ und verhängt folglich keine 18-monatige Karenzzeit.
Landesregierung ist sich einig
Die Entscheidung sei „einstimmig“ gefallen, berichtete Regierungssprecherin Anke Pörksen: „Da hat es keine Diskussionen gegeben.“ Das überrascht nicht. Denn entschieden haben die Ministerinnen und Minister sowie der Ministerpräsident – also die Leute, die perspektivisch ebenfalls daran interessiert sein könnten, in einen noch besser bezahlten Job wechseln zu dürfen.
An dieser Stelle setzt die Kritik des Vereins „Transparency International“ (TI) an: „Es müsste ein unabhängiges Gremium her, das feststellt, ob Interessenkonflikte vorliegen“, sagt der Münsteraner Rechtsanwalt Wolfgang Jäckle, der die Arbeitsgruppe „Politik“ von TI Deutschland leitet. So werde das im Bund, in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen gemacht. Auch der Verein „Lobbycontrol“ fordert das.
Das steht im Ministergesetz
Wenn niedersächsische Regierungsmitglieder in den 18 Monaten nach ihrer Amtszeit eine neue Stelle antreten wollen, regelt das Ministergesetz: „Die Landesregierung kann die […] Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ende des Amtsverhältnisses ganz oder teilweise untersagen.“ Soweit öffentliche Interessen „dadurch beeinträchtigt werden, dass die Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das Mitglied oder ehemalige Mitglied der Landesregierung während seiner Amtszeit tätig ist oder war“. Oder die Beschäftigung das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann.
Die Landesregierung argumentiert, dass Reimanns Gesundheitsministerium für die AOK nur die Rechts- und nicht die Sachaufsicht gehabt habe. Allerdings wechselt die ehemalige SPD-Ministerin nicht zur niedersächsischen AOK, sondern zum Lobbyverband aller AOKs. Bis vor kurzem hat sie Gesundheitspolitik gemacht – künftig will sie politische Lobbyarbeit für die „Gesundheitskassen“ machen. Wenn das nicht der gleiche Arbeitsbereich ist, was denn dann? Kein Wunder, dass die Regierungssprecherin kein Beispiel nennen konnte, welche Tätigkeit Reimann wegen Interessenkonflikten versagt geblieben wäre. Wenn sie Chef-Lobbyistin der AOK werden darf, hätte sie wohl auch jede andere Beschäftigung antreten dürfen. Und was bringt dann die gesetzliche Regelung?
Was die Regierung erreichen wollte
Den fraglichen Paragrafen gibt es noch gar nicht so lange. Den Entwurf der entsprechenden Gesetzesänderung hat die Landesregierung am 3. September 2019 selbst eingebracht. Es folgt ein längeres Zitat aus der Begründung: „Mit den Vorschriften dieses Gesetzes soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwendung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt wird.
Amtswissen bedeutet in diesem Zusammenhang die Kenntnis dienstlicher Weisungen, Zusammenhänge und dienstlicher Vorgänge, die im Allgemeinen nicht zugänglich sind. Aber auch die Nutzung von Kontakten zu Unternehmen und kollegiale Kontakte zu früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen dazu. Um Interessenkonflikte zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes zu verhindern, werden Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende des Amtes begrenzen können.“
Hat die AOK die Ministerin abgeworben?
Unsere Zeitung hat „Lobbycontrol“ zu den beruflichen Plänen der ehemaligen Ministerin befragt. Dort hält man den Wechsel zum AOK-Lobbyverband für problematisch: „Die Ministerin könnte bereits einen Deal mit der AOK geschlossen haben, während sie noch im Amt war, und damit im Interesse der Krankenkasse und nicht im Interesse der Allgemeinheit gehandelt haben.“
Der AOK-Bundesverband hat mitgeteilt, dass „Anfang des Jahres“ eine Findungskommission die Arbeit aufgenommen habe, um jemanden für den Vorstandsvorsitz zu suchen. Die Frage unserer Zeitung, wann erste Gespräche mit Reimann geführt wurden, hat die AOK nicht beantwortet. Am 1. März ist sie als Ministerin zurückgetreten, am 28. Juli hat der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbands sie zur Vorstandsvorsitzenden gewählt.
Drei Jahre Karenzzeit für Minister gefordert
Transparency International und Lobbycontrol fordern eine dreijährige Karenzzeit für Regierungsmitglieder. Nach dieser Zeit seien die politischen Kontakte abgekühlt, erklärt Rechtsanwalt Jäckle. Er hält es für gerechtfertigt, dass ihnen so lange ihr Ministereinkommen weitergezahlt wird.
Auch Grüne und AfD hatten „bis zu 36 Monate“ gefordert, als es im Landtag um die Änderung des Ministergesetzes ging. Doch es wurden nur 18 Monate beschlossen. Und Carola Reimann darf nur sieben Monate nach ihrer Amtszeit für einen Lobbyverband arbeiten. „Das ist eindeutig zu wenig“, sagt Wolfgang Jäckle von TI Deutschland.
Hätte Carola Reimann mit dem Wechsel zur AOK 18 Monate warten müssen, hätte sie jeden Monat die Hälfte ihres Amtsgehalts als Übergangsgeld bekommen. Das sind rund 7736 Euro. So viel verdienen die meisten Wählerinnen und Wähler nicht, selbst wenn sie voll berufstätig sind. Eine 18-monatige Zwangspause hätte die SPD-Politikerin finanziell also wohl kaum ruiniert. Die ersten drei Monate bekam sie sogar ihr volles Amtsgehalt.