Arbeitsunfähigkeit

Kein Freibrief für Arbeitgeber

Mischa Ehrhardt
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Ein Kommentar von Mischa Ehrhardt
| 08.09.2021 18:34 Uhr | 0 Kommentare
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt auf einem Tisch. Nach einem Gerichtsurteil könnte deren Beweiswert in Zukunft sinken. Foto: Pleul/zb/DPA
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt auf einem Tisch. Nach einem Gerichtsurteil könnte deren Beweiswert in Zukunft sinken. Foto: Pleul/zb/DPA
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Ein Gericht hat die Beweiskraft für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Zweifelsfällen eingeschränkt. Der Schritt war sinnvoll. Misstrauen gegenüber Beschäftigten sollte aber nicht alltäglich werden.

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