Gesellschaft

Männer sind für die Gleichstellung unerwünscht

Gordon Päschel
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Von Gordon Päschel
| 09.09.2021 18:28 Uhr | 5 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Okka Fekken wurde 1988 Emdens erste Frauenbeauftragte. In den 90er Jahren wurde ihre Stelle zur Gleichstellungsbeauftragten erweitert. Jetzt sucht die Stadt eine Nachfolgerin für sie. Foto: Archiv/Päschel
Okka Fekken wurde 1988 Emdens erste Frauenbeauftragte. In den 90er Jahren wurde ihre Stelle zur Gleichstellungsbeauftragten erweitert. Jetzt sucht die Stadt eine Nachfolgerin für sie. Foto: Archiv/Päschel
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Die Gleichstellungsbeauftragte in Emden hört auf. Die Stadt sucht in einer Stellenanzeige ausschließlich eine Frau für die Nachfolge. Männer und Diverse sind unerwünscht. Ist das noch erlaubt?

Emden - In Stellenanzeigen herrscht strikte Gleichberechtigung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass niemand aufgrund seine Alters, seiner Herkunft oder seines Geschlechtes diskriminiert werden darf. Was das heißt, hat Gerhard Frühling vom gleichnamigen Möbelhaus in Ostersander (Gemeinde Ihlow) im Juni dieses Jahres erlebt. Der Unternehmer suchte in Anzeigen unter anderem in der Ostfriesen-Zeitung gezielt nach einem „kraftvollen jungen Mann mit handwerklichen Fähigkeiten“. Er verstieß gegen geltendes Recht. Ein paar Tage später erschien daraufhin eine überarbeitete Fassung. Die korrekte Version lautete: „Tischler (m/w/d), gerne auch eine ungelernte Kraft mit handwerklichen Fähigkeiten für sofort oder später als Vollzeitkraft gesucht“.

Was und warum

Darum geht es: Warum die Gleichberechtigung in niedersächsischen Städten und Gemeinden reine Frauensache ist und Männer für die Aufgaben ebenso wie Diverse außen vor gelassen werden.

Vor allem interessant für: diejenigen, die die Diskussion über Gleichberechtigung verfolgen und führen

Deshalb berichten wir: Die Stadt Emden hat eine Anzeige für die Gleichstellungsstelle geschaltet und sucht ausschließlich Frauen. Vor dem Hintergrund, dass Gleichberechtigung und Geschlechterfragen ein gesellschaftlich heiß diskutiertes Thema sind, gehen wir der Frage nach, warum ausgerechnet bei der Gleichstellungsstelle die Gleichstellung ausgesetzt wird.

Den Autor erreichen Sie unter: g.paeschel@zgo.de

Vor diesem Hintergrund wirkt es kurios, dass ausgerechnet in einer aktuellen Anzeige der Stadt Emden die Gleichberechtigung außer Kraft gesetzt ist – zumal, wenn es sich dabei um die Stelle handelt, die die Gleichstellung zum Ziel hat. Für die Nachfolge der Gleichstellungsbeauftragten Okka Fekken wird ausschließlich eine Frau gesucht. Männer und Diverse bleiben außen vor. Rein rechtlich ist diese – überspitzt gesagt – Form der Diskriminierung abgesichert. Denn das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz legt fest, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise, Städte und Gemeinden mit Frauen besetzt werden müssen. Aber ist diese Regelung auch zeitgemäß?

Nur für Frauen: Die Stadt Emden sucht per Stellenanzeige ausschließlich eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte. Foto: Päschel
Nur für Frauen: Die Stadt Emden sucht per Stellenanzeige ausschließlich eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte. Foto: Päschel

Der Weg zur Gleichstellung ist weit

Aus Sicht von Okka Fekken und der Stadt Emden ja. In einer gemeinsamen Antwort weisen sie auf die noch immer unerreichte Gleichstellung vieler Frauen hin. So lange „gleiche Rechte, gleiche Pflichten und gleiche Macht“ unerfüllt sind und „Frauen in vielen Bereichen das Nachsehen haben, sollte an der Vorgabe, die Stelle ausschließlich mit einer Frau zu besetzen, festgehalten werden“, heißt es. „Gleichwohl entbindet es uns als Gleichstellungsfrauen keineswegs von der Verpflichtung, alle Geschlechter im Blick zu haben“, so Fekken.

Nur für Frauen: Die Stadt Emden sucht per Stellenanzeige ausschließlich eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte. Foto: Päschel
Nur für Frauen: Die Stadt Emden sucht per Stellenanzeige ausschließlich eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte. Foto: Päschel
Im zuständigen Innenministerium des Landes wird es ähnlich gesehen. „In bedeutsamen Lebensbereichen ist auch heute eine Geschlechtergerechtigkeit noch nicht erreicht“, schreibt Pascal Kübler vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die nach wie vor unerfüllte Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft ist dabei nur ein Grund, warum das Land per Gesetz bei der Stellenbesetzung auf Männer und Diverse verzichtet. Entscheidend ist aus Sicht des Innenministeriums auch die Aufgabe an sich. Es komme darauf an, „ob das weibliche Geschlecht für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte (...) eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt“. Oder anders gesagt: Frauen müssen für die Tätigkeit eindeutig besser geeignet sein.

Das Urteil der Gerichte

Mit dieser Frage haben sich bereits Gerichte befasst. 2005 wurde der Posten für Gleichstellungsbeauftragte ins Kommunalverfassungsgesetz geschrieben. Er ging hervor aus der 1993 geschaffenen Stelle der Frauenbeauftragten für die öffentlichen Verwaltungen. Im Zuge dessen erkannte der Niedersächsische Staatsgerichtshof in einem Urteil an, dass „die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern spezifische Eigenschaften, Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, die in erster Linie Frauen mitbringen“. An dieser Einschätzung hat sich auch nach der Ausweitung der Stellen von Frauen- zur Gleichstellungsbeauftragten nichts geändert.

Außerhalb des öffentlichen Dienstes sind solche Sonderbehandlungen nicht zu finden, sagt Jörg Thoma vom Arbeitgeberverband für Ostfriesland und Papenburg: „Das gibt es in privat geführten Unternehmen nicht.“ Er bezweifelt den Sinn und wirft die Frage auf, „warum diese Position ein bestimmtes Geschlecht“ erfordere. Seiner Meinung nach ist es nicht mehr zeitgemäß und die Regelung sollte überdacht werden. Weil die Zugangsvoraussetzungen in den meisten Betrieben und Verwaltungen bereits für alle gleich seien, müsse vielmehr über die noch immer herrschenden Rollenbilder und die daraus resultierende Berufswahl gesprochen werden. „Da müssen wir ansetzen, spätestens in den Schulen“, so Thoma.

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