Justiz

Blogger-Prozess: Auricher GAP-Ratsherr erringt Teilerfolg

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 16.09.2021 16:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Stefan Dunkmann muss laut Gericht eine strittige Äußerung nicht widerrufen. Foto: Boschbach
Stefan Dunkmann muss laut Gericht eine strittige Äußerung nicht widerrufen. Foto: Boschbach
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Der Auricher GAP-Ratsherr Ulrich Kötting hat vor dem Landgericht teilweise Recht erhalten. Der Video-Blogger Stefan Dunkmann darf eine bestimmte Äußerung nicht mehr öffentlich machen.

Aurich - So etwas nennt man wohl ein salomonisches Urteil: Im Streit um eine strittige Äußerung des Auricher Video-Bloggers Stefan Dunkmann hat Ratsherr Ulrich Kötting (GAP) am Donnerstag einen Teilerfolg errungen. Die 2. Zivilkammer am Landgericht Aurich hat entschieden, dass der Blogger nicht mehr öffentlich behaupten darf, Kötting hacke immer auf die Wählergemeinschaft GFA und deren ehemaliges Mitglied Silvia Lübcke ein. Richterin Heidi Ellguth hat jedoch in einem anderen Punkt die Position von Stefan Dunkmann gestärkt. Der muss seine Aussage über Ulrich Kötting nämlich nicht öffentlich widerrufen, was Kötting verlangt hatte.

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Nach Aussage von Gerichtssprecher Stefan Büürma wird der Streitwert in diesem Verfahren auf 10.000 Euro beziffert. Die 2. Zivilkammer habe verfügt, dass Ulrich Kötting 75 Prozent der Prozesskosten tragen müsse, Stefan Dunkmann den Rest. Laut des Online-Prozesskostenrechners des Deutschen Anwaltvereins könnten die Prozesskosten zwischen 4000 und 5000 Euro liegen. Darin enthalten sind jeweils die Honorare für die Anwälte.

Ex-Richter will noch keine Stellung nehmen

Die Prozesskosten können indessen noch in die Höhe schnellen, wenn die nächsthöhere Instanz angerufen wird. Ulrich Kötting kann den Urteilsspruch nämlich anfechten. Dafür hat er nach Eingang des Urteils vier Wochen lang Zeit. Am Vormittag sagte der Ratsherr auf Anfrage dieser Zeitung, dass er sich jetzt noch nicht zu der Entscheidung äußern könne. Er werde abwarten, bis ihm das Urteil in schriftlicher Form zugestellt worden ist. Am Donnerstag ist lediglich eine verkürzte Form öffentlich mitgeteilt worden, ein sogenannter Tenor, der noch keine Begründung enthält.

Die Prozesskosten sind auch in der jüngsten Ratssitzung diskutiert worden. Ulrich Kötting hatte nämlich beantragt, die Stadt möge ihn beim Begleichen dieser Rechnung finanziell unter die Arme greifen. Das sah er als gegeben an, weil er während der Ausübung seines Mandats ehrverletzende Äußerungen des Video-Bloggers über sich habe ergehen lassen müssen. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses kamen mehrheitlich zu einem anderen Schluss. Mit 5 zu 4 Stimmen lehnten sie den Antrag ihres Ratskollegen ab.

Zu dem eigentlichen Konflikt war es gekommen, weil Stefan Dunkmann in seinem Kanal „Aurich.TV“ am 6. August behauptet hatte, Ulrich Kötting „hacke in den Ausschusssitzungen fast immer auf die GFA-Ratsfrau Silvia Lübcke und deren Fraktion ein“. Weil das in den Augen des pensionierten Richters nicht der Wahrheit entsprach, verklagte er Stefan Dunkmann auf Widerruf.