Verkehr

Bingumgaste – wie von der Außenwelt abgeschnitten

Nicht alle Verkehrsteilnehmer, die das Anliegen haben, schnell nach Bingumgaste zu gelangen, gelten als Anlieger. Wer dort mit dem Auto oder Motorrad fährt, muss ein „berechtigtes Interesse“ haben, dorthin zu kommen. Foto: Gettkowski
Nicht alle Verkehrsteilnehmer, die das Anliegen haben, schnell nach Bingumgaste zu gelangen, gelten als Anlieger. Wer dort mit dem Auto oder Motorrad fährt, muss ein „berechtigtes Interesse“ haben, dorthin zu kommen. Foto: Gettkowski
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Durch eine Vollsperrung ist Bingumgaste praktisch von der Außenwelt abgeschnitten. Wer dort hin oder von dort weg will, muss einen 20 Kilometer langen Umweg fahren. Mancher gerät dabei auf Abwege.

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