Justiz

19-Jähriger beim Kiffen in Emder Jugendarrest-Zelle erwischt

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 21.09.2021 19:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Bild: Pixabay
Das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Bild: Pixabay
Artikel teilen:

Ein Jugendlicher hatte in Emden Marihuana in seine Zelle der Jugendarrestanstalt geschmuggelt und dort konsumiert. Weil er damit aufgeflogen ist, sollte er für sechs Monate ins Gefängnis.

Emden/Oldenburg- Weil er Marihuana in die Jugendarrestanstalt in Emden geschmuggelt und das Rauschgift dort während eines dreiwöchigen Arrests konsumiert hatte, sollte ein 19-Jähriger aus Schortens für sechs Monate ins Jugendgefängnis. So hatte es das Amtsgericht in Jever erstinstanzlich entschieden. Doch das Urteil hat nun keinen Bestand mehr. Das Oldenburger Landgericht hat es wieder aufgehoben.

Zwar wurde der Angeklagte wegen Erwerbs von Drogen schuldig gesprochen. Von der Verhängung einer Jugendstrafe sah die Kammer aber ab. Man will erst einmal abwarten, wie sich der 19-Jährige in den nächsten Monaten benimmt. Das kommt einer Art „Vorbewährung“ gleich. Der junge Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Zu dem dreiwöchigen Dauerarrest wurde er verurteilt, weil er einen Busfahrer zusammengeschlagen hatte.

Einen ersten Durchlauf musste der 19-Jährige aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Beim zweiten Anlauf hatte er mehrere Kügelchen mit Marihuana ins Innenfutter seiner Jacke eingenäht. Doch heimlich konsumieren konnte er die Drogen in der Arrestanstalt in Emden nicht. Als der Angeklagte sich einen Joint gedreht und geraucht hatte, roch die halbe Anstalt nach Drogen. Bedienstete der Jugendarrestanstalt durchsuchten daraufhin seine Zelle und fanden die Marihuana-Kügelchen.

Keine „schädlichen Neigungen“ mehr

In den Verfahren hatte der Angeklagte erklärt, die Drogen am Bahnhof in Emden gekauft zu haben. Doch diese angeblich spontane Tat glaubte keiner. Dazu war das Versteck in der Jacke zu gut vorbereitet.

Während der Verbüßung eines Arrests in der Anstalt Drogen konsumieren und dabei alle Regeln außer Acht lassen: Dem Amtsgericht in Jever hatte das gereicht. Erstinstanzlich gab es deswegen auch für den Angeklagten eine „richtige“ Gefängnisstrafe. Mit einem Arrest sei dem 19-Jährigen nicht beizukommen, so das erste Urteil.

Das Amtsgericht in Jever konnte diese Jugendstrafe gegen den Angeklagten auch verhängen, weil es bei ihm „schädliche Neigungen“ festgestellt hatte. Das ist Vorbedingung für die Verhängung einer Jugendstrafe. Der Angeklagte lebte seinerzeit in den Tag hinein, hatte keine Ausbildung, keinen Beruf, keine Arbeit. Und dann die Vorstrafen und das Kiffen in der Jugendarrestanstalt in Emden.

Doch seit der Amtsgerichtsverhandlung hat sich etwas getan. Mittlerweile hat der Angeklagte sein persönliches Umfeld stabilisiert, Arbeit gefunden, den Drogen abgeschworen. Deswegen konnte das Oldenburger Landgericht in der Berufungsverhandlung bei ihm keine „schädlichen Neigungen“ mehr feststellen. Die Folge: Von der Verhängung einer Jugendstrafe wurde abgesehen, das erste Urteil aufgehoben. Das entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Ähnliche Artikel