Hannover
Niedersachsen appelliert an Gastronomen, Jugend nicht auszugrenzen


Schüler werden in Niedersachsen dreimal wöchentlich auf Corona getestet, unterliegen daher keinen weiteren Testpflichten und sollen auch bei einer 2G-Regel als Ausnahme gelten und ohne Impfung weiterhin Zutritt erhalten. Foto: Guido Kirchner/dpa
Schüler werden regelmäßig auf Corona getestet. Für sie gelten daher bei 3G und selbst bei 2G weitreichende Ausnahmeregelungen. Land und Gaststättenverband sind sich einig, Kinder und Jugendliche nicht auszugrenzen.
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