Gericht
Bootsunfall in Barßel: Berufung gegen Urteil
Vor einer Woche hat das Binnenschifffahrtsgericht in Emden einen 30-jährigen Barßeler wegen eines Bootsunfalls mit zwei Toten verurteilt. Nun legt sein Anwalt Berufung ein.
Barßel - Schuldig im Sinne der Anklage: So lautete das Urteil des Binnenschifffahrtsgerichts im Amtsgericht Emden vom 13. September gegen den 30-jährigen Bootsführer aus Barßel, der wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen und Trunkenheit im Verkehr angeklagt war. Verurteilt wurde der Barßeler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Nun hat sein Anwalt Reinhard Nollmann Berufung gegen das Urteil einlegen.
Auf dem Hafenfest in Barßel 2016 war es zu dem tragischen Bootsunfall mit zwei Toten gekommen. „Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Nollmann aus Cloppenburg, hat Berufung eingelegt“, erklärte Günther Bergholz auf Anfrage. Er ist Direktor des Amtsgerichts Emden. Nun werde der Fall vor dem Hanseatischem Oberlandesgericht in Hamburg, ebenfalls Schifffahrtsgericht, gehen. Auf Nachfrage bestätigte Rechtsanwalt Nollmann, dass er nach Rücksprache mit seinem Mandanten gegen das Urteil noch am Tag der Urteilsverkündigung Berufung eingelegt habe. „Das Urteil liegt mir noch nicht vor“, so Nollmann. Das abzuwarten sei bei einer Berufung auch nicht erforderlich. „Ebenfalls muss man auch keine Begründung abgeben“, sagte Nollmann. Doch in diesem speziellen Fall werde er dennoch, sobald das Urteil bei ihm auf dem Tisch liege, eine Begründung abgeben. Die Berufung könne, anders als bei einer Revision, auch nicht abgelehnt werden. „Es wird nun vor das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg gehen. Dann wird der Prozess wieder ganz neu aufgerollt. Allerdings kann das Gericht auf bestimmte Zeugen eventuell verzichten“, so Nollmann.
Kritik am Sachverständigen
Der Cloppenburger Anwalt erklärte nochmals, wie bereits kurz nach Verhandlungsende in Emden, dass das Urteil in keiner Weise tragbar sei. „Ich halte das Urteil für falsch. Falscher geht es einfach nicht mehr“, sagte Nollmann. Der Jurist zweifelt, wie bereits bei der ersten Verhandlung vor zwei Jahren das Gutachten des Sachverständigen Dr. Haass an und spricht ihm die erforderlichen Kenntnisse für Rekonstruktionen bei Bootsunfällen ab. „Dr. Haass ist nicht für Rekonstruktionen von Bootsunfällen zuständig, sondern für bauliche Anlagen. Bei diesem Bootsunfall ist das nicht sein Fachgebiet. Da hätte man auch einen Architekten als Gutachter nehmen können“, so Nollmann.
Insbesondere bemängelt Nollmann am Gutachten, dass Dr. Haass immer von einer „möglicherweise hohen Geschwindigkeit“ gesprochen habe, die sein Mandant gefahren haben soll. Das deutsche Recht kenne in der Rechtsprechung nicht den Ausdruck „möglicherweise“, so Nollmann. Für ihn stehe außer Frage, dass sein Mandant keine Schuld am Unfall trage. Lediglich für die Trunkenheit müsse sich sein Mandant verantworten. Das Hanseatische Oberlandesgericht muss aber nicht die letzte Instanz in diesem Verfahren sein. „Es ist dann immer noch eine Revision möglich“, so Nollmann.