Berlin
Schwangerschaftsabbrüche: „Mir hat niemand ein Gespräch angeboten“
Die gesellschaftliche und politische Debatte um das Recht auf Abtreibung ist nicht neu, doch sie wird immer wieder hitzig geführt. Eine Frau erzählt, wie sie ihren Schwangerschaftsabbruch erlebt hat.
Carina (Name geändert) sitzt allein auf einem Bett im Krankenhaus. Ihren Freund hatte die 18-Jährige gebeten, bei ihr zu bleiben, doch er ist trotzdem wieder nach Hause gefahren. Schließlich kommt eine Krankenschwester und gibt der jungen Frau ein Medikament, das ihren Körper auf den Eingriff vorbereiten soll. Denn Carina ist wegen einer Abtreibung hier. Sie ist in der neunten Woche, die Schwangerschaft war ungeplant. Sie zieht ein Operations-Hemd an und wird in den OP gebracht. Dort warten der Arzt, der den Abbruch durchführen wird, ein Anästhesist und mehrere Krankenschwestern.
Nach dem Eingriff erwacht Carina in ihrem Patientenzimmer. Wieder ist sie allein. Und mit einem Mal kommen die Schuldgefühle. Sie habe sich schrecklich gefühlt, sagt Carina, und den Abbruch bereut.
So erzählt sie es heute unserer Redaktion, fast zehn nach ihrem Schwangerschaftsabbruch. Ihr damaliger Freund, zum Zeitpunkt des Abbruchs 29 Jahre alt, habe sie zur Abtreibung gedrängt, sagt Carina. Er sei nicht bereit für ein Kind gewesen. Sie traute sich nicht, das Kind trotzdem auszutragen, hatte Angst davor, ihren Freund zu verlieren. Davor, alleinerziehend zu sein und ihre Ausbildung abbrechen zu müssen. Deshalb schwieg sie und erzählte nicht mal ihren Eltern von der Schwangerschaft und dem geplanten Abbruch.
„Wer zu blöd zum Verhüten ist, ist selber schuld“
In den Wochen und Monaten danach bleiben die Schuldgefühle und die Trauer. Carina wird depressiv, nimmt Drogen, bricht ihre Ausbildung ab. Daran zerbricht die Beziehung schließlich doch und Carina trennt sich von ihrem Freund. Es geht ihr so schlecht, dass sie sogar zurück zu ihren Eltern zieht, weil sie den Alltag nicht allein bewältigt bekommt. Manchmal muss sie verletzende Sprüche von Bekannten hören: „Wer zu blöd zum Verhüten ist, ist selber schuld.“ Sie fühlt sich stigmatisiert, was die Schuldgefühle nur weiter verstärkt.
Carinas Schwangerschaftsabbruch war 2012 - fünf Jahre bevor in Deutschland eine erneute Debatte um die Paragrafen 218 und 219a des Strafgesetzbuchs und damit auch die Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aufflammte. Beide Paragrafen regeln den Umgang mit Abtreibungen:
Schnell hat sich die Debatte ausgeweitet: In Talkshows, Zeitungskommentaren und sozialen Medien wurde zum einen über die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Information über sie diskutiert. Zum anderen rückten auch die Folgen dieser Kriminalisierung für sowohl Frauen als auch Ärztinnen und Ärzte in den Fokus. Die Debatte wird bis heute hitzig und teils emotional geführt, und eröffnet außerdem erneut die grundlegende Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.
Auslöser für die bundesweiten gesellschaftlichen und politischen Diskussionen war zunächst der Fall Kristina Hänel: Im November 2017 wurde die Gießener Ärztin vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Mit einer Berufung gegen das Urteil scheiterte sie im Oktober 2018.
Hänel hatte auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung angeboten und zusätzlich Informationen über den Ablauf des Eingriffs bereitgestellt. Dadurch habe sie Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben, urteilte das Amtsgericht, und damit gegen Paragraf 219a verstoßen. Neben Geldstrafen kann dafür in Deutschland auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
„Hunderte von Ärzten sind angezeigt worden in den letzten zehn Jahren, und das wird nicht aufhören, wenn der Paragraf nicht sauber gestrichen oder entschärft wird“, sagte Hänel damals. Die meisten Verfahren würden eingestellt, andere gegen eine geringe Strafe, sie selbst sei nun verurteilt worden. Zuvor sei sie bereits mehrere Male angezeigt worden, die Verfahren seien jeweils eingestellt worden.
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Als Reaktion auf Hänels Verurteilung wollte die SPD, genau wie Grüne und Linke, den Paragrafen 219a abschaffen. Sie alle legten im Bundestag Änderungsvorschläge vor, um Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen, umfassend über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und dabei straffrei zu bleiben. „Wir brauchen in jedem Fall substanzielle Änderungen am Paragrafen 219a, damit Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisiert werden und Patientinnen sich objektiv informieren können“, forderte SPD-Vizechefin Eva Högl Ende 2018.
Philipp Amthor: „Mir sind lebendige Kinder immer lieber als tote“
Doch die Union hielt an dem Werbeverbot fest. CDU-Politiker Philipp Amthor erklärte beispielsweise im Dezember 2018, es sei „verrückt“, wie die SPD mit dem Thema Werbeverbot bei Abtreibungen umgehe. Er sei schockiert, wie emotionslos das Thema von linker politischer Seite diskutiert werde.
Während Philipp Amthor in diesem Interview mangelnde Emotionen beklagte, vermisste die Feministin und freie Autorin, Teresa Bücker, hingegen Nüchternheit. Im Gespräch mit unserer Redaktion sagt sie: „Die Debatte im politischen Raum wurde unsachlich und auch zum Teil polemisch geführt.“ So hätten viele Rednerinnen und Redner der Union im Bundestag immer wieder Szenarien aufgemacht, es könne nach einer Abschaffung des Paragrafen 219a große Plakatwerbungen für Abbrüche geben. „Das ist realitätsfern, allein weil das Berufsrecht der Ärzte so etwas untersagt“, so Bücker. Rückblickend fehlen ihr in der Debatte die Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Schwangerschaftsabbrüchen: wie viele Frauen die Kinder austragen, obwohl die Schwangerschaft zunächst ungewollt war, wie sich die Abbruchszahlen entwickeln, woher seelische Folgen von Abbrüchen resultieren. „Mit diesen Fakten hätte man eine sehr gute sachliche Debatte führen und überlegen können, wo noch Verbesserungspotenzial ist“, sagt die Autorin.
Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sinkt seit Jahren
Die Abbruchszahlen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren fast kontinuierlich abgenommen, lediglich von 2016 auf 2017 gab es einen leichten Anstieg. Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Zahlen ist der Zugang zu modernen Verhütungsmitteln.
Nach monatelanger politischer Diskussion kam es im Februar 2019 zu einer Entscheidung: Die fünf zuständigen Minister haben mühsam einen Kompromiss ausgehandelt, dem der Bundesrat am 15. März 2019 zustimmte. Der Kern ihres Entwurfs: Das Werbeverbot bleibt, wird aber ergänzt. Im Paragraf 219a soll ein neuer Absatz eingefügt werden. Demnach können Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte - zum Beispiel auf ihrer Internetseite - jetzt darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten. Mehr dürfen sie aber nicht schreiben, sondern nur auf Angebote der zuständigen Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Sie dürfen also nicht Pro und Contra verschiedener Abtreibungsmethoden abwägen oder Informationen zur Nachsorge geben. Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Medizinern, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. Auch das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ soll die Liste für die Beratung bekommen.
Kristina Hänel: „Das ist eine staatliche Zensur“
Während die Union von einem „gelungenen Kompromiss“ sprach, war Ärztin Kristina Hänel hingegen nicht zufrieden. Es sei weiter verboten, ungewollt Schwangere umfassend zu informieren, sagte sie damals. „Das ist eine staatliche Zensur.“ Frauen wollten sich dort ein Bild machen, wo sie sich auch behandeln ließen und sich nicht extra durchs Internet klicken. Auch die Opposition ist empört. „Keine Frau entscheidet sich aufgrund von 'Werbung' für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch“, kritisiert die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Die Bundesregierung denke offenkundig, Frauen seien „derart blöd und manipulierbar“.
Auch Teresa Bücker sagt, eine Reform von 219a hätte deutlich weiter gehen müssen. Darüber hinaus fordert sie: „Schwangerschaftsabbrüche müssten dringend entstigmatisiert werden und dafür müssen sowohl Paragraf 219a als auch Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.“ Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit einer Fristenregelung wie damals in der DDR, sagt Bücker. Das bedeutet: Ein Schwangerschaftsabbruch ist innerhalb einer bestimmten Frist - beispielsweise 12 Wochen - legal.
Mit diesen Forderungen ist Teresa Bücker nicht allein. In rund 50 deutschen Städten wird am Dienstag, den 28.09.2021, zum internationalen Safe Abortion Day aufgerufen, um ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu setzen. Denn nach §218 Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer eine Straftat. Organisiert wird der Aktionstag von der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 - Es reicht!”
Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündige nicht nur die Betroffenen, sie sorge auch dafür, dass die medizinische Versorgung in Deutschland zunehmend schlechter wird, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte würden Abbrüche durchführen und sei nicht einmal Teil der Facharztausbildung Gynäkologie. Zu weniger Abbrüchen führe das allerdings nicht. “Dass sich so viele Städte und Menschen beteiligen, zeigt deutlich, dass die Situation für ein Land wie Deutschland im Jahre 2021 nicht mehr tragbar ist. Die Geschichte dieses frauen*feindlichen Paragrafen muss endlich ein Ende finden!”, so Eva Kubitz eine der Mitorganisatorinnen der Kampagne.
Auch Carina sagt, die schwangere Frau sei diejenige, die allein die Verantwortung für das Leben trägt, das in ihr wächst. „Sie muss die Entscheidung treffen und da darf ihr niemand reinreden. Nicht der Partner oder sonst irgendjemand.“ Die Debatte um 218 und 219a hat sie nicht verfolgt. Sie hätte sich 2012 vor allem stärkere psychologische Unterstützung gewünscht. Zwar habe sie sich sowohl von ihrem Frauenarzt als auch während der Pflicht-Beratung bei der Diakonie gut betreut gefühlt. Und doch sagt sie: „Mir hat niemand gesagt, was der Abbruch mit meiner Psyche macht.“ Rückblickend ist sie sicher: „Ich hätte es geschafft, das Kind zu bekommen. Aber ich habe es mir damals nicht zugetraut.“
Teresa Bücker: „Der beste Lebensschutz für ein ungeborenes Kind ist, die Schwangere zu stärken“
Schwangere zu unterstützen ist laut Teresa Bücker wichtiger als diejenigen Frauen zu kriminalisieren, die einen Abbruch wollen. „Der beste Lebensschutz für ein ungeborenes Kind ist, die Schwangere zu stärken“, so Bücker.
Carina ist nach ein paar Jahren wieder bei ihren Eltern ausgezogen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Sie arbeitet als Pflegekrafthelferin in der Krankenpflege. Und sie hat eine 16 Monate alter Tochter.
Video Philipp Amthor: Tobias BosseMit Material der dpa. Anmerkung der Redaktion: Eine erste Version dieses Artikels erschien bereits im Jahr 2018. Der Text wurde entsprechend aktualisiert.