Justiz

Tritte gegen den Kopf: 17-Jähriger in Todesangst

| | 27.09.2021 15:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Justitia muss darüber befinden, wie der 24-jährige Wittmunder zu bestrafen ist. Symbolfoto: Dedert/DPA
Justitia muss darüber befinden, wie der 24-jährige Wittmunder zu bestrafen ist. Symbolfoto: Dedert/DPA
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Ein äußerst brutaler Überfall in der Wittmunder Fußgängerzone beschäftigt das Landgericht Aurich. Ein 24-Jähriger soll immer wieder gegen den Kopf eines am Boden liegenden 17-Jährigen getreten haben.

Aurich/Wittmund - Um einen Überfall von schier unfassbarer Brutalität geht es seit Montag in einer Verhandlung vor dem Landgericht Aurich. Einem 24-jährigen Wittmunder wird besonders schwerer Raub vorgeworfen. Der Mann soll am 24. März in der Wittmunder Fußgängerzone immer wieder auf einen am Boden liegenden 17-Jährigen eingetreten und diesen schwer verletzt haben.

Laut Staatsanwaltschaft traf der Angeklagte am Abend des Tattags vor einem Drogeriemarkt in der Brückstraße auf das spätere Opfer, das sichtlich betrunken durch die Gegend wankte. Ein Alkoholtest ergab später einen Wert von 1,97 Promille. Der 24-Jährige habe angenommen, von dem Jugendlichen bestohlen worden zu sein, heißt es in der Anklageschrift. Er habe das Opfer mit einem gezielten Faustschlag niedergestreckt und die Herausgabe eines Handys gefordert.

Mindestens 15-mal zugetreten

Danach soll der Angeklagte den am Boden liegenden jungen Mann „unzählige Male“ mit Schuhen getreten haben. Mindestens 15 Tritte habe er gegen den Kopf gerichtet, heißt es weiter. Das Opfer sei dadurch in Todesangst versetzt worden, habe um Hilfe geschrien und schützend die Arme vor den Kopf gerissen, was ihm womöglich das Leben rettete.

Der Jugendliche erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und multiple Prellungen am ganzen Körper. Er blutete aus den Ohren. Der Angreifer riss ihm die elektronische Armbanduhr vom Handgelenk und flüchtete. Dabei wurde das Armband beschädigt. Einsatzkräfte der Wittmunder Polizei stellten den Tatverdächtigen in der Nähe des Tatorts und nahmen ihn fest. Auch der Angreifer hatte Alkohol getrunken. Ein Test ergab 0,75 Promille.

Opfer soll als Zeuge aussagen

Der erste Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts war am Montag schnell zu Ende. Die Staatsanwältin verlas die Anklageschrift, doch der Angeklagte wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Das werde er womöglich zu einem späteren Zeitpunkt tun, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 7. Oktober, um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts fortgesetzt. Dann soll unter anderem das mutmaßliche Opfer des Überfalls als Zeuge gehört werden.

Besonders schwerer Raub gilt als Verbrechen. Laut Strafgesetzbuch wird dieses Delikt mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet. Der 24-Jährige wurde wenige Tage nach der Tat einem Haftrichter vorgeführt und sitzt seit dem 31. März in Untersuchungshaft. Daher musste nun die Hauptverhandlung vor dem Landgericht eröffnet werden. Ansonsten hätte laut Strafprozessordnung nach Ablauf von sechs Monaten, also am 30. September, der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden müssen. Der Beschuldigte hätte also aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen und wäre auf freien Fuß gekommen.

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