Justiz

Drogenschmuggel: Angeklagte aus Leer wollten Polizei austricksen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 29.09.2021 16:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht Oldenburg sind drei mutmaßliche Drogenschmuggler angeklagt. Archivfoto: Fertig
Vor dem Landgericht Oldenburg sind drei mutmaßliche Drogenschmuggler angeklagt. Archivfoto: Fertig
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Vor dem Landgericht Oldenburg müssen sich jetzt drei Angeklagte aus Leer verantworten. Sie wollten zehn Kilogramm Drogen schmuggeln - und hatten sich dafür einen perfiden Trick ausgedacht.

Oldenburg/Leer - Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge, Drogenanbaus und Drogenschmuggels sowie wegen Beihilfe zum Drogenschmuggel müssen sich drei 24, 22 und 23 Jahre alte Männer aus Leer vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Bei dem 24-Jährigen handelt es sich um den Hauptangeklagten. Er soll ein Kilogramm Kokain und später zusammen mit den beiden Mitangeklagten zehn Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Oldenburg geschmuggelt haben.

In Oldenburg unterhielt der 24-Jährige eine Bunker-Wohnung, wo Drogen zwischengelagert und Drogen auch selbst angebaut wurden. Für den Mann steht einiges auf dem Spiel. Der Drogenschmuggel ist das eine. Was die Sache für den 24-Jährigen aber besonders brenzlig macht, ist der Umstand, dass er bei der letzten Tat Pfefferspray mit sich geführt hatte. Und weil die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass das Pfefferspray notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden sollte, hat sie die Tat als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt. Dieser Verbrechenstatbestand ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht.

Beihilfe zur Schmuggelfahrt

Die beiden Mitangeklagten sollen von dem Pfefferspray nichts gewusst haben. Deswegen berührt sie der schwerste Vorwurf der Anklage nicht. Sie hatten aber Beihilfe zu der Schmuggelfahrt geleistet.

Die Angeklagten sollen einen scheinbar genialen Plan verfolgt haben, um die zehn Kilogramm Marihuana sicher nach Oldenburg schmuggeln zu können. Sie fuhren mit zwei Fahrzeugen. In dem einen Fahrzeug saß einer der Angeklagten. Dieses Fahrzeug transportierte auch das Rauschgift. In dem anderen Fahrzeug saßen die beiden anderen Angeklagten, darunter der dunkelhäutige Angeklagte, sowie eine dritte Person, gegen die gesondert ermittelt wird.

Dunkelhäutiger Angeklagter als Vorwand

Die Angeklagten sollen darauf gebaut haben, dass die Polizei das Fahrzeug mit den drei Personen anhält, wenn es zu einer Kontrolle kommen würde. Drei Personen sind verdächtiger als eine Person.

Die Vorstellungen der Angeklagten sollen aber noch perfider gewesen sein. In dem Ablenkungs-Fahrzeug saß nämlich der dunkelhäutige Angeklagte. Die Angeklagten sollen sich vorgestellt haben, dass die Polizei auf jeden Fall das Auto mit dem dunkelhäutigen Angeklagten anhält. Die Polizei hatte sich aber auf diese Gedankenspielchen nicht eingelassen und gleich alle festgenommen. Die Schmuggelfahrt war observiert worden. Beim Umladen der Drogen in Oldenburg klickten dann die Handschellen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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