Justiz

Auricher steht wegen Attacke auf Polizistin vor Gericht

Franz-Josef Höffmann und Daniel Noglik
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Von Franz-Josef Höffmann und Daniel Noglik
| 05.10.2021 17:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Angriff ereignete sich bei den Garagen der Polizeistation. Symbolfoto: Pixabay
Der Angriff ereignete sich bei den Garagen der Polizeistation. Symbolfoto: Pixabay
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Im August vergangenen Jahres ging ein Auricher in Bad Zwischenahn unvermittelt auf Polizisten los. Eine Frau erlitt dabei eine schwere Verletzung. Jetzt ist der Fall eine Sache für die Justiz.

Oldenburg - Ein 52 Jahre alter Mann aus Aurich hat Ende August vergangenen Jahres einer 48-jährigen Polizeibeamtin in Bad Zwischenahn das Schienbein gebrochen. Seit Dienstag beschäftigt sich das Landgericht Oldenburg mit dem Fall. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Mann aufgrund einer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein könnte – weswegen es in dem Verfahren nicht um eine Bestrafung, sondern um die Frage nach einer dauerhaften Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie geht.

Vor dem Tattag hatte sich der 52-Jährige in der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen im Ammerland aufgehalten. Er war entlassen worden und soll zu Fuß nach Bad Zwischenahn gegangen sein. Dort stellte er sich vor ein Auto, das gerade wegfahren wollte. Dabei soll er gesagt haben, dass ihm das Auto gehöre – woraufhin der Fahrer die Polizei verständigte. Die Beamten erteilten dem Auricher einen Platzverweis und machten eine klare Ansage: Ab zum Bahnhof und zurück nach Aurich!

Polizistin leidet noch immer an den Folgen

Tatsächlich machte er sich aber auf den Weg zur Polizeistation in Bad Zwischenahn, betrat verbotenerweise das Dienstgelände und versteckte sich in einer Garage. Polizisten, die ihn beobachtet hatten, forderten den Mann auf, zu gehen, woraufhin er einen 49-Jährigen gegen die Garagenwand schleuderte. Eine 48-jährige Beamtin kam ihrem Kollegen zur Hilfe, wurde umgeschubst und krachte mit dem Kopf auf die Steine. Der Auricher trat auf die Frau ein – vor allem auf eins der Schienbeine.

Die Polizistin erlitt dabei einen äußerst schmerzhaften Schienbeinbruch, der sofort operiert werden musste. Es folgten weitere Eingriffe. Nach wie vor leidet die Polizistin unter der Attacke, kann nur noch mit Gehhilfen gehen. Ob das Bein wieder ganz gesund wird, ist noch nicht klar.

Fünf Beamte greifen ein

Nach der ersten Attacke des Aurichers griffen fünf weitere Beamte ein. Der Mann bedrohte sie zwar noch mit einer Forke, konnte allerdings mit Pfefferspray und Handschellen überwältigt werden. Wenige Tage nach dem Angriff hatte ein Beamter der Redaktion gesagt, dass die attackierten Beamten noch Glück im Unglück gehabt hätten: „Nachdem sich der Kollege berappelt hatte, konnte er laut um Hilfe rufen.“ Nur weil gerade der Schichtwechsel angestanden habe, seien Kollegen vor Ort gewesen, die eingreifen konnten. „Am Sonntag sind normalerweise nicht viele Personen zeitgleich auf der Dienststelle“, so der Beamte damals. Er sei froh, dass die Situation ohne den Einsatz einer der Dienstwaffen beruhigt werden konnte – „glücklicherweise waren wir vom Schusswaffengebrauch noch weit entfernt.“

Der Auricher war damals schnell wieder in die Psychiatrie eingewiesen worden. Seitens der Polizei hatte es nach der Tat geheißen, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass der Auricher „bereits mehrfach psychisch auffällig und in stationärer Behandlung gewesen ist“. Eine Verbindung des Mannes zu Bad Zwischenahn hatten die Ermittler damals zunächst nicht feststellen können.

Auricher entschuldigt sich vor Gericht

Während des ersten Prozesstages am Dienstag hat sich der Beschuldigte bei allen entschuldigt. Er wisse nicht, was in ihn gefahren sei. Er habe damals seine Medikamente selbst dosiert. Vielleicht sei das zu viel gewesen. An einzelne Vorgänge könne er sich nicht erinnern, sagte der Auricher. Die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter hat einen Psychiater zum Verfahren geladen, der Auskunft über die Schuldfähigkeit des Beschuldigten geben soll.

Weitere Verhandlungstermine hat das Oldenburger Landgericht für kommenden Dienstag und kommenden Mittwoch angesetzt. Sie sollen jeweils um 9 Uhr beginnen.

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