Justiz
Messerattacke in Flüchtlingsheim: Frau verurteilt
Weil ihr der Umzug von Moordorf nach Großheide nicht passte, ist eine 27-Jährige mit einem Messer auf den Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft losgegangen. Nun stand sie deshalb vor Gericht.
Aurich/Südbrookmerland - Weil sie im Januar einen Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft in Südbrookmerland mit einem Messer attackiert haben soll, musste sich am Dienstag eine 27-jährige Frau vor der Auricher Amtsrichterin verantworten. Zusätzlich soll sie den Mann mit einem Wasserkocher und einer Tasse Wasser beworfen haben. Der 39-Jährige erlitt eine oberflächliche Schramme am Oberarm. Er trug eine weitere Verletzung am Handgelenk davon – von den Fingernägeln der Angreiferin.
Die Mutter von sechs Kindern bestritt, ein Messer in der Hand gehabt zu haben. Strafrichterin Stellmacher glaubte dem Geschädigten und verurteilte die Angeklagte wegen Körperverletzung zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit legte sie auf vier Jahre fest. Zusätzlich muss die Frau eine Geldauflage von 300 Euro an das Kinderhospiz Löwenherz in Bremen bezahlen.
Angeklagte bat um Entschuldigung
Hintergrund des Vorfalls war, dass die erneut schwangere Beschuldigte mit dem angeordneten Umzug von Moordorf nach Großheide unzufrieden war. Inzwischen hat sie sich aber mit ihrer Familie dort gut eingelebt. „Sie hat mich mit der Hand geschlagen und ein Obstmesser auf dem Kühlschrank im Büro neben der Tür gefunden“, schilderte der Zeuge den Vorfall. Vorher habe sie den Wasserkocher und die Tasse in seine Richtung geworfen. Den oberflächlichen Schnitt am Arm habe er zunächst nicht bemerkt. Hinterher habe sich das Ganze schnell beruhigt. Die Angeklagte habe sich damals entschuldigt. Das wiederholte sie am Dienstag vor Gericht.
Die Kollegin des Geschädigten erinnerte sich unscharf an die Situation. „In dem kleinen Raum war plötzlich so ein Gemenge und Stress“, sagte die 59-Jährige. Sie sei dazwischengegangen. Das Messer habe sie nicht gesehen. „Es war eine einmalige Geschichte. Sonst lief alles gut mit ihr“, meinte sie.
Wegen Diebstahls mehrfach vorbestraft
Die Verteidigung versuchte eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken, indem sie argumentierte, beide Verletzungen seien vermutlich durch die langen Fingernägel der Frau entstanden. Dem widersprach die Staatsanwältin, die das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hatte. In ihrem Plädoyer forderte sie eine viermonatige Bewährungsstrafe.
Erheblich zu Ungunsten der Angeklagten sprach nach Auffassung der Richterin, dass ihr Zentralregister 17 Eintragungen aufweist, denn sie war zwischen 2014 und 2018 an etlichen Diebstählen beteiligt. Zu ihren Gunsten wertete sie die Entschuldigung und die Geringfügigkeit der Verletzung, die sie nicht als gefährliche Körperverletzung einstufte, sondern als einfache. Die Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärten umgehend Rechtsmittelverzicht. Somit ist das Urteil rechtskräftig.