Justiz

Gutachter: Messerattacke in Emden war keine Tat im Affekt

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 06.10.2021 17:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wird vor dem Landgericht Aurich. Bild: Ortgies
Verhandelt wird vor dem Landgericht Aurich. Bild: Ortgies
Artikel teilen:

Wegen versuchten Totschlags muss sich ein Emder vor Gericht verantworten. Er soll einen anderen Mann mit dem Messer attackiert haben – nicht im Affekt, wie ein Gutachter meint.

Aurich - War die Messerattacke auf einen 32-jährigen Emder eine Affekttat? Dazu bezog der psychiatrische Sachverständige Professor Here Folkerts bei der Fortsetzung des Schwurgerichtsprozesses am Auricher Landgericht am Mittwoch Stellung. Es geht um versuchten Totschlag. Der Gutachter schloss eine Tat im Affekt aus. Dagegen spricht seiner Ansicht nach, dass der 27-jährige Angeklagte mit dem Küchenmesser bewaffnet zunächst in die Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin zurückgekehrt sei, um seinen dort vergessenen Roller-Helm zu holen. Außerdem habe der Angeklagte am Tatort sofort auf die Aufforderung der Polizei reagiert und sein Messer abgegeben. Bei Affekttaten gingen Personen nicht auf eine derartige Anweisung ein, machte Folkerts deutlich.

Der Angeklagte soll am 23. März gegen 18.30 Uhr in der Emder Ulmenstraße vor einem Mehrparteienhaus mit einem Küchenmesser auf den 32-jährigen Emder eingestochen haben. Beide waren kurz vorher zufällig zum gleichen Zeitpunkt in der Wohnung ihrer Ex-Freundin. Die Frau hat mit dem Angeklagten drei Kinder im Alter von fünf, vier und zwei Jahren. Dem 27-Jährigen soll missfallen haben, dass sein Nachfolger weiterhin Kontakt zu den Kindern hat.

Männer trafen zufällig zusammen

Bei der Attacke mit dem Messer wurde das Opfer zweimal getroffen: an der linken Schulter und am linken Brustmuskel. Nach der medizinischen Versorgung im Krankenhaus hatte der Mann sich selbst entlassen. Nach Einschätzung eines Rechtsmediziners erlitt er keine lebensbedrohlichen Verletzungen, konnte aber aufgrund von Schmerzen seinen linken Arm einen Monat lang nicht einsetzen.

Die Beziehung des Angeklagten mit der heute 24-jährigen Emderin war im Oktober 2018 beendet. Sie versuchte dennoch, ihren Kindern den Vater zu erhalten und hatte ihn deshalb gebeten, am Tattag zu Besuch zu kommen. Dass der 32-Jährige, mit dem sie auch zusammengewesen war, an dem Tag ebenfalls in der Wohnung erscheinen würde, wusste die Frau nicht. Das Treffen hatte das Opfer mit der ältesten Tochter vereinbart.

Der Angeklagte berief sich gegenüber dem Psychiater auf Notwehr. Seine Ex-Freundin habe ihn aggressiv aus der Wohnung geworfen. Beim Wegfahren sei er von dem 32-Jährigen von seinem Roller gerissen worden. Er habe keine Luft mehr bekommen, als er im Schwitzkasten des Angreifers am Boden gelegen habe. Deshalb habe er das Messer eingesetzt. „Er bereut, in der Küche das Messer an sich genommen zu haben“, so der Gutachter, der beim Angeklagten keine Persönlichkeitsstörung hat feststellen können. Der Prozess wird am Dienstag, 12. Oktober, um 14 Uhr mit einem kurzen Termin fortgesetzt. Am Mittwoch, 27. Oktober, wird ab 12 Uhr plädiert, anschließend soll das Urteil fallen.

Ähnliche Artikel