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Emden: Schrecken 5000 Euro Strafe Grundstücksspekulanten ab?

Gordon Päschel
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Von Gordon Päschel
| 08.10.2021 14:17 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Baustelle „Zum Bind“: In Petkum entsteht gerade eine neue Siedlung. Wer nicht schnell genug loslegt, muss eine Strafe zahlen. Foto: Päschel
Baustelle „Zum Bind“: In Petkum entsteht gerade eine neue Siedlung. Wer nicht schnell genug loslegt, muss eine Strafe zahlen. Foto: Päschel
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Im Petkumer Baugebiet „Zum Bind“ hat die Stadt auf Druck der Politik Strafzahlungen vereinbart, um Spekulanten das Leben schwerzumachen. Welche Lehren zieht man daraus für Conrebbi-West?

Emden - Die rasante Entwicklung weckt Begierde: Weil die Grundstückspreise in Zeiten billigen Geldes fast überall steil gehen, lockt eine hohe Rendite für Spekulanten. Wer heute Land kauft und in Zukunft die Fläche wieder auf den Markt bringt, kann mit einem kräftigen Gewinn rechnen. Um solchen Geschäften den Boden zu entziehen und um sicherzustellen, dass Grundstücke in einem neuen Gebiet zügig bebaut werden, wurde im Petkumer Baugebiet „Zum Bind“ auf Druck der Politik und gegen den Widerstand der Stadtverwaltung eine Strafe vereinbart. Wer binnen einer bestimmten Frist kein Haus hochziehen will, muss einmalig 5000 Euro zahlen. Aber wie wirksam ist dieses erstmals in Emden vereinbarte Instrument?

Was und warum

Darum geht es: Wie die Stadt Emden in Zeiten rasant steigender Grundstückspreise Spekulanten in Neubaugebieten das Leben schwer machen und eine schnelle Bebauung erreichen will.

Vor allem interessant für: Bauwillige und politisch Interessierte

Deshalb berichten wir: Das geplante Mega-Baugebiet Conrebbi-West wird konkret. Bevor die ersten Grundstücke verkauft werden, wollten wir wissen, welche Regeln die Stadt und der Rat dort aufstellen möchten.

Den Autor erreichen Sie unter: g.paeschel@zgo.de

Festgelegt worden ist das Vorgehen vor dem ersten Spatenstich – im Juni 2018. Der Investor, die Petkum Projekt GmbH, ein Unternehmen der Norder Tell Bau, ist über einen städtebaulichen Vertrag zu folgendem Passus verpflichtet: Ab dem Tag, an dem der Bebauungsplan für das Gebiet rechtskräftig wird, bleiben fünf Jahre. Binnen dieser Zeit muss für jedes Grundstück zumindest ein Bauantrag bei der Stadt eingereicht sein. Passiert das nicht, sind 5000 Euro fällig. Das Geld geht an die Stadt. Weil der Investor nicht selber baut, sondern die Grundstücke weitergibt, überträgt er die Verpflichtung mit dem Kaufvertrag an diejenigen, die die Fläche von ihm erwerben. Das verbindliche Datum ist der 30. November 2018. Seitdem läuft die Frist. Es bleiben also noch gut zwei Jahre.

„Hier spekuliert niemand“

Walter Mielke vermarktet und verkauft die knapp 50 Grundstücke, die in Petkum erschlossen werden. Die Geschäfte laufen gut, sagt er. Alle Flächen seien verkauft, etliche wurden und werden bereits bebaut. Aus Sicht des Maklers gibt es keinen Anlass zur Sorge, dass im Gebiet Grundstücke zur Gewinnmaximierung noch länger brachliegen. „Hier spekuliert niemand“, ist Mielke sicher. Es gebe keine Probleme.

Hat der Rat also alles richtig gemacht? Das erklärte Ziel vor allem aus den Reihen von FDP und Grünen war, einerseits zu verhindern, dass Geldanleger dem knappen Markt Grundstücke entziehen, die beispielsweise bauwilligen Familien fehlen. Andererseits sollte sichergestellt werden, dass schnell gebaut wird, damit die Belastung für die Anlieger nicht viele Jahre ausgedehnt wird. Zumindest die Höhe der Strafzahlung lässt bezweifeln, dass sich potenzielle Spekulanten unter Druck gesetzt fühlen. Ein Bauantrag kostet ungefähr 10.000 Euro. Zusammen mit den 5000 Euro Strafe sind im Falle des Vertragsbruchs also maximal 15.000 Euro fällig. „Bei der jetzigen Wertsteigerung ist das kein Problem“, räumt Mielke ein.

Weiterverkauf verboten

Ähnlich sieht es Udo Fuhrmann, Investor und erfahrener Geschäftsführer verschiedener Bauunternehmen in Emden. Nicht die Strafzahlung sei entscheidend, sagt er. Die wirksamere Stellschraube sei, „dass Grundstücke nicht weiterverkauft werden dürfen“. Für Kommunen gibt es zudem die Möglichkeit, sich Grundstücke vom Käufer zurückzuholen, sofern dieser nicht wie vereinbart baut. Rechtlich sind solche Auflagen allerdings nicht ganz unproblematisch.

In Petkum ist der Einfluss von Stadtverwaltung und Rat ohnehin begrenzt. Die Erschließung ist privatwirtschaftlich organisiert. Anders sieht es dagegen beim Conrebbi-West genannten und geplanten Mega-Baugebiet westlich von Conrebbersweg aus. Dort will die Stadt als Eigentümerin die bis zu 350 Grundstücke selbst erschließen und vermarkten. Oder wie Rainer Kinzel, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, sagt: „Wir haben alle Fäden in der Hand.“

Was passiert in Conrebbi-West?

Auf die Frage, welche Vorgaben gemacht werden, heißt es von der Pressestelle der Stadt: „Dies wird über den Grundstückskaufvertrag geregelt.“ Zum Wie ist wenig zu erfahren. Stattdessen: Weil dringend Wohnraum benötigt werde und um Baulücken zu vermeiden, werde „eine Bauverpflichtung angestrebt“. Laut Kinzel sind die Details dazu „noch völlig offen“.

Das Thema wird die Politik noch beschäftigen. Nachdem sie für Petkum zumindest eine Strafzahlung erfolgreich erstritten hatten, fordern Ratsherren wie Erich Bolinius (FDP) und Bernd Renken (Grüne) für Conrebbi-West ebenfalls ein Mitspracherecht. „Die Vorgaben dürfen nicht zu lasch sein“, sagt Renken. „Wir sind für strengere Kriterien, die politisch festgelegt werden müssen.“ Viel Zeit bleibt indes nicht. Die Stadt hatte angekündigt, „Ende dieses Jahres“ in die Vermarktung gehen zu wollen, sprich: die ersten Grundstücke zu verkaufen.

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