Justiz
Ein Kilogramm Rauschgift in bester Friesoyther Wohngegend gefunden
Ein 21-Jähriger aus Friesoythe muss für zwei Wochen in den Dauerarrest. Er musste sich wegen Handelstreibens mit Rauschgift vor dem Oldenburger Landgericht verantworten.
Friesoythe/Vechta/Oldenburg - Wegen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge hat das Oldenburger Landgericht am Montag einen 21-Jährigen aus Friesoythe zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt – zu verbüßen in einer Jugendstrafanstalt. Darüber hinaus wurde der Angeklagte unter Betreuung gestellt. Mit dem Strafmaß erfüllte die Kammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta.
Nur die rechtliche Bewertung des Falles wurde verändert. Das Amtsgericht in Vechta hatte den 21-Jährigen erstinstanzlich wegen Besitzes von Rauschgift schuldig gesprochen. Dagegen hatte aber die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung war bei dem Angeklagten in Friesoythe ein Kilogramm Cannabis gefunden worden. Außerdem konnten eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sichergestellt werden. Das deutete auf ein Handeltreiben mit Rauschgift hin.
Kleindealer lagerten Drogen in Wohnung
Das wollte die Staatsanwaltschaft klargestellt sehen. An dem Strafmaß änderte sich im Verhältnis zum ersten Urteil des Vechtaer Amtsgerichtes aber nichts. Die aufgefundenen Drogen waren für den Verkauf im Vechtaer Raum bestimmt gewesen. Der Angeklagte hat gestern bezüglich eines Handeltreibens mit Drogen ein Geständnis abgelegt. Er stellte aber klar, dass das eine Kilogramm Cannabis nicht ihm alleine gehört habe. Fünf weiteren Personen hätte das eine Kilogramm Drogen gehört.
Der Angeklagte war vor fünf Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er wurde dann in einer sehr soliden und angesehenen Wohngegend in Friesoythe untergebracht. Das hatte sich in der Drogenszene herumgesprochen. Wegen der besonderen Wohngegend wurde die Wohnung des Angeklagten als sicher eingestuft. Die Idee der Kleindealer: In einer sehr soliden und angesehenen Wohngegend würde die Polizei niemals eine Hausdurchsuchung durchführen.
Und so lagerten mehrere Kleindealer ihre Drogen in der Wohnung des Angeklagten. Doch der Plan ging nicht auf. Angesehenes Wohngebiet hin oder her: Die Polizei durchsuchte trotzdem die Wohnung des Angeklagten. Wer in einem soliden Wohngebiet wohnt, sollte sich an gewisse Regeln halten. Das musste auch der Angeklagte dann erkennen. Er hatte nämlich auch vor seinem Haus Drogen verkauft. Das fällt aber auf, vor allem in einem soliden Wohngebiet. Anwohner hatten auch ihren Augen nicht getraut und die Polizei informiert.