Osnabrück

Kunstfehler: Patientenschützer fordern Härtefallfonds für Opfer

Marion Trimborn
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Von Marion Trimborn
| 12.10.2021 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz fordert einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern Foto: David Ebener
Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz fordert einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern Foto: David Ebener
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Fehler passieren - auch in der Medizin. Betroffene Patienten können Ärzte und Krankenhäuser verklagen, doch das dauert Jahre. Die Stiftung Patientenschutz fordert deshalb einen Härtefallfonds für die Opfer.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Einrichtung eines millionenschweren Härtefallfonds für die Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern gefordert. Vorstand Eugen Brysch sagte unserer Redaktion: „Bis heute fehlt ein Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greift.“ Dieser sollte zu seinem Start mindestens 100 Millionen Euro umfassen und vom Staat sowie den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser und Ärzte gefüllt werden. Daraus sollten schnelle erste Hilfen an Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern wurden, fließen, bis ein Gericht über den Fall entschieden habe.

Zentrales Register nötig

Brysch hält zudem ein zentrales Register für dringend notwendig: „Denn es braucht alle Fakten, um aus Fehlern zu lernen. Nur so können Behandlungsrisiken minimiert werden.“ Bisher führen Gerichte, Ärztekammer und Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eigene Statistiken über Behandlungsfehler. Der Patientenschützer forderte auch, dass die Beweislast zugunsten der Geschädigten umgekehrt wird: „Wie der Hersteller bei der Produkthaftung für eine mangelfreie Ware garantiert, muss dies auch für den medizinisch-pflegerischen Bereich gelten.“ Bisher muss der Patient den Beweis für den Arztfehler und den dadurch erlittenen Schaden erbringen.

Ampel-Koalition soll sich um Patientenrechte kümmern

Der Patientenschützer forderte zudem mehr Einsatz von den Unterhändlern einer Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen für die Rechte von Patienten: „In den Sondierungsverhandlungen einer möglichen Ampelkoalition muss die Reform der Patientenrechte auf die Agenda gesetzt werden.“

Neue Statistik

Eine neue Statistik zeigt, dass Gutachter der Krankenkassen im vergangenen Jahr in 2826 Fällen Behandlungsfehler festgestellt haben, die zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten geführt haben. Insgesamt erstellten die Expertinnen und Experten 14 042 Gutachten, nachdem Patienten sich wegen vermuteter Behandlungsfehler beschwert hatten, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seiner jährlichen Statistik am Dienstag mitteilte. Fast jedes dritte Gutachten (4099) kam demnach zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorlag, in jedem fünften Fall (2826) wurde ein gesundheitlicher Schaden durch den Behandlungsfehler konstatiert.

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