Osnabrück
Ärztepfusch? Das sollten Patienten bei einem Behandlungsfehler tun
Auch Ärzte machen Fehler. Für die Betroffenen ist nicht nur das Leid unermesslich groß. Oft ist auch der Kampf um Schadenersatz langwierig. Kämpfen oder abwinken? Ein paar Tipps.
Vertauschte Medikamente, eingenähte Tupfer, eine falsche Diagnose - solche Arztfehler können passieren. Wer zum Opfer ärztlicher Fehler wird, muss seine Ansprüche selbst geltend machen. Das erfordert viel Energie und dauert oft mehrere Jahre Zeit. Doch es lohnt sich.
Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?
Nicht jede erfolglose Behandlung ist gleich ein ärztlicher Fehler. Wenn sich die Beschwerden nicht bessern, leichte Komplikationen auftreten oder der Patient sich nicht an die ärztlichen Anweisungen wie Bettruhe oder Medikamente hält, trifft den Arzt natürlich keine Schuld. Nur wenn ein Arzt oder Pfleger, eine Krankenschwester oder ein Therapeut gegen medizinische Standards oder ärztliche Pflichten verstößt, spricht man von einem Behandlungsfehler. Umgangssprachlich nennt man dies auch Kunstfehler - weil der Arzt die „Regeln der ärztlichen Kunst“ verletzt hat.
Was sind die häufigsten ärztlichen Fehler?
Die meisten Fehler passieren bei Operationen. Fast ein Drittel der Patientenbeschwerden fallen bei der Unfallchirurgie und Orthopädie an, etwa im Bereich künstlicher Hüften und Kniegelenke. Auch die Innere Medizin, Gynäkologie und Zahnmedizin sind oft betroffen. Häufige Behandlungsfehler sind aber auch falsch verordnete, falsch dosierte oder verwechselte Medikamente sowie falsche Diagnosen und Therapien.
Wie oft kommt das in Deutschland vor?
Öfter als die Statistiken zeigen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) prüfte im Jahr 2020 in 14 042 Fällen mit Gutachten den Verdacht auf einen Arztfehler, den gesetzlich Versicherte ihrer Kasse gemeldet hatten. In etwa jedem fünften Fall (also in 2826 Fällen) bestätigte das Gutachten, dass der Patient durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurde. Die Zahlen sind seit Jahren recht konstant. Die Dunkelziffer dürfte aber viel höher liegen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit schätzt, dass allein in deutschen Krankenhäusern jährlich etwa 200 000 Behandlungsfehler passieren. Doch nur die wenigsten Betroffenen unternehmen etwas. „Wir sehen also immer nur die Spitze des Eisbergs“, sagt MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer.
Hier lesen Sie den Bericht
Was kann ein Patient tun, der glaubt, Opfer eines Arztfehlers zu sein?
Hat ein Patient einen Verdacht, sollte er erst einmal vom Arzt Informationen verlangen. Jeder Patient hat das Recht, seine Krankenakte einzusehen und Kopien davon anzufertigen, dazu zählt auch der Operationsbericht, Medikamentenbericht, die Laborwerte etc. Im Falle eines Behandlungsfehlers mit Todesfolge dürfen Angehörige Einsicht in die Akte des Verstorbenen nehmen. Empfohlen wird auch, ein Gedächtnisprotokoll über die Behandlung zu erstellen und eine Zweitmeinung eines anderen Arztes einzuholen. Als Patient sollte man Beweise sichern, also notieren, wer an der Behandlung beteiligt war, wie man aufgeklärt wurde und Namen und Anschrift von Mitpatienten notieren. Jeder kann Rechtsberatung in Anspruch nehmen, etwa kostenlos bei der Unabhängigen Patientenberatung. Als Patient sollte man seine Krankenkasse informieren, denn jeder Versicherter hat ein Recht auf ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Das ist für den Patienten kostenlos und dauert in der Regel vier bis fünf Monate.
Welche Fristen gibt es?
Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die läuft von dem Moment an, in dem ein Patient den Verdacht hat, falsch behandelt worden zu sein.
Wie komme ich zu meinem Recht?
Am besten sollten sich Betroffene erst mal einen Anwalt nehmen, der auf Medizinrecht spezialisiert ist. Denn bei der aktuellen Gesetzeslage ist der Rechtsweg langwierig. Den Anspruch auf Schadenersatz bekommt vor Gericht nur derjenige Patient, der mithilfe eines Gutachtens folgende drei Dinge beweisen kann. Erstens: Es gab einen Behandlungsfehler. Zweitens: Es gab einen gesundheitlichen Schaden. Drittens: Der Behandlungsfehler ist die Ursache für den Schaden. Genau das ist der Knackpunkt: Die Kausalität nachzuweisen. Es ist sehr schwierig, in einem Gutachten mit voller Wahrscheinlichkeit zu belegen, dass andere Faktoren - wie etwa eine Vorerkrankung - bei den Schäden keine Rolle spielten. An diesem Punkt wird ein Verfahren für den klagenden Patienten schnell aussichtslos.
Welche Entschädigung steht dem Patienten zu?
Kommen Patienten durch einen Behandlungsfehler nachweisbar zu Schaden, steht ihnen Schmerzensgeld (für psychische Schäden und körperliches Leid ) und Schadenersatz (Kosten für Medikamente, Therapien und Umbaumaßnahmen) zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei unter anderem abhängig vom Schaden an Körper und Seele, der Behandlungsdauer, etwaigen Krankenhausaufenthalten, chronischen Schmerzen oder Behinderungen. Eine Schmerzensgeldtabelle gibt eine erste Orientierung, sie enthält Gerichtsurteile und die zugesprochenen Entschädigungen. Demnach bekommt ein Patient 250 Euro Schmerzensgeld, wenn ihm ein Medikament trotz einer bekannten Allergie verabreicht wurde. Bleibt ein OP-Faden zurück, sind es 5000 Euro. Deutlich mehr Geld gibt es bei gravierenden Fehlern. Wird ein Patient blind, weil sein Arzt ihn zu spät an einen Spezialisten überwiesen hat, stehen einem Betroffenen laut Gerichtsurteil 90 000 Euro Schmerzensgeld zu. Eine Gehirnblutung nach einem verkannten Aneurysma (Erweiterung einer Schlagader) führt zu 200 000 Euro. Die völlige Behinderung eines Neugeborenen wegen zu spät eingeleiteter Geburt wurde mit 700 000 Euro entschädigt.
Worauf muss sich ein Kläger einstellen, wenn er vor Gericht ziehen will?
Ein Prozess kostet viel Geld und jahrelange Zeit. Deshalb sind ein langer Atem und eine gute Beweislage wichtig. Nur wer eine Schadenssumme in Aussicht hat, für die es sich lohnt zu streiten, sollte klagen. Denn verliert der Kläger den Prozess, zahlt er ohne Rechtsschutzversicherung nicht nur den eigenen Anwalt, sondern auch den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Experten raten daher in vielen Fällen zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Versicherung des Arztes, auch wenn das Schmerzensgeld oft etwas geringer ausfällt.
Wie kann man die Rechte von Patienten stärken?
Schon lange fordern Experten und Krankenkassen, dass nicht mehr der Patient den Beweis für den Arztfehler und den dadurch erlittenen Schaden erbringen muss, sondern der Arzt seine Unschuld beweisen muss. Die Mediziner müssten dann beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre - was nur sehr selten möglich ist. Bislang kehrt sich die Beweislast nur bei sehr groben Verletzungen medizinischer Standards um, etwa bei unterlassenen Untersuchungen oder eine manipulierte Dokumentation.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert einen millionenschweren Härtefallfonds für die Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern. Vorstand Eugen Brysch sagte unserer Redaktion: „Bis heute fehlt ein Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greift.“ Dieser sollte zu seinem Start mindestens 100 Millionen Euro umfassen und vom Staat sowie den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser und Ärzte gefüllt werden. Daraus sollten schnelle erste Hilfen an Patienten, die Opfer tragischer Behandlungsfehler wurden, fließen, bis ein Gericht über den Fall entschieden habe. MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer fordert eine Meldepflicht für Behandlungsfehler, um aus Fehlern lernen zu können.