Justiz
Schienbein zertreten: Angeklagter war bei Tat schuldunfähig
Ein 52-jähriger Auricher hatte im August vergangenen Jahres eine Polizistin schwer attackiert. Seitdem kann die Frau sich nur noch mit Gehhilfen fortbewegen. Nun gab es das Urteil gegen den Täter.
Bad Zwischenahn/Aurich - Im Sicherungsverfahren vor dem Oldenburger Landgericht gegen den 52 Jahre alten Mann aus Aurich, der am 30. August vergangenen Jahres in Bad Zwischenahn einer 48-jährigen Polizeibeamtin das Schienbein zertreten hatte, ist am Dienstag die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet worden. Die Vollstreckung der Maßnahme wurde unter äußerst strengen Auflagen allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Nach Aussage eines Sachverständigen gehe heute keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit von dem Beschuldigten aus. Für die böse Tat selbst konnte der Beschuldigte – in einem Sicherungsverfahren gibt es nur Beschuldigte – aufgrund einer schweren psychischen Störung nicht bestraft werden. Die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter war davon überzeugt, dass der Auricher zur Tatzeit schuldunfähig war. Seit Jahren schon leidet der Mann unter einer schweren psychischen Störung, hielt sich häufig in der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen auf. So auch vor der Tat. Nach seiner Entlassung ging er dann zu Fuß nach Bad Zwischenahn.
Wuchtig auf das Schienbein getreten
Dort sah er ein Fahrzeug. Ein ähnliches Fahrzeug hatte er selbst einmal besessen. Nun war der 52-Jährige der Meinung gewesen, das Fahrzeug gehöre ihm. Der Fahrer und Besitzer des Fahrzeugs rief dann die Polizei, die dem Beschuldigten einen Platzverweis zum Bahnhof in Bad Zwischenahn erteilte. Der Auricher ging aber zur Bad Zwischenahner Polizeistation und verbarg sich dort in einer Polizeigarage. Auf die Frage, was der dort gewollt habe, antwortete der Beschuldigte: „Entweder schlafen oder einen Polizeibus kaufen“.
Polizisten hatten den Auricher aufgefordert, die Garage zu verlassen. Daraufhin schleuderte der 52-Jährige einen 49-jährigen Polizeibeamten gegen die Garagenwand. Die 48-jährige Polizeibeamtin stieß er zu Boden und trat mehrmals wuchtig auf ihr Schienbein. Die Polizistin trug einen äußerst schmerzhaften Schienbeinbruch davon.
Trotz etlicher Operationen kann sie heute nur noch mit Gehhilfen gehen. Fünf weitere Polizisten eilten herbei. Diese Beamten bedrohte der Beschuldigte mit einer Forke. Die Polizisten konnten den 52-Jährigen dann nach dem Einsatz von Pfefferspray überwältigen. Nach der Neueinstellung seiner Medikamente hat sich der Auricher allerdings nichts mehr zuschulden kommen lassen. Er wird nun engmaschig überwacht, damit nie mehr so etwas Schlimmes passiert wie im August des vergangenen Jahres.