Osnabrück

Mord im Klosterwald: Wieso wusste die Polizei nichts von Schrammen in Jörg N.s Gesicht?

Jana Probst
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Von Jana Probst
| 12.10.2021 18:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Jörg N. wird vorgeworfen, die Studentin Judith Thijsen im Klosterwald attackiert und gewürgt zu haben, bis sie verstarb. Am Landgericht Osnabrück wird zum dritten Mal in diesem Fall gegen ihn verhandelt. Foto: Swaantje Hehmann
Jörg N. wird vorgeworfen, die Studentin Judith Thijsen im Klosterwald attackiert und gewürgt zu haben, bis sie verstarb. Am Landgericht Osnabrück wird zum dritten Mal in diesem Fall gegen ihn verhandelt. Foto: Swaantje Hehmann
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Jörg N. soll eine junge Frau im Klosterwald in Loccum getötet haben. Am Tag des mutmaßlichen Verbrechens kehrte er mit Schrammen im Gesicht ins Maßregelvollzugszentrum zurück, sagen Zeugen. Von diesen Verletzungen erfuhr die Polizei jedoch lange nichts. Wie konnte das passieren?

Am mutmaßlichen Todestag von Judith Thijsen im September 2015 hatte Jörg N. Freigang aus dem Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg. Gegen 17.30 Uhr will der diensthabende Pfleger ihn zurück auf der Station empfangen haben, sagte dieser am Dienstag vor dem Landgericht Osnabrück aus. Diese Uhrzeit vermerkte er im Pflegebericht - und dazu eine Notiz zu zwei Schrammen, die N. im Gesicht hatte. 

Hat sich die damals 23-jährige Judith Thijsen gegen ihren mutmaßlichen Mörder gewehrt und ihn dabei ihm Gesicht verletzt? An ihrer Leiche wurden damals zwar männliche DNA-Spuren gefunden, allerdings zu wenig, um sie einer Person zuordnen zu können. 

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Zum dritten Mal steht der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter N. wegen des Mordes an der Studentin vor Gericht. Das Landgericht Verden hatte ihn zuerst wegen Totschlags zu einer langen Haftstrafe verurteilt, später in einem zweiten Prozess freigesprochen. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof auf. Nun verhandelt das Osnabrücker Gericht den Fall. 

N. erklärte die Kratzer mit einem Fahrradunfall 

Die Kratzer auf N.s linker Wange seien unterhalb des Auges und parallel zueinander verlaufen, sagte der Pfleger am Dienstag aus. N. habe damals erklärt, er sei mit dem Fahrrad im Wald vom Weg abgekommen, hätte Büsche gestreift und sich dabei die Schrammen zugezogen. „Das fand ich komisch“, erinnert sich der Pfleger. Die Kratzer hätten auf ihn „wie ausgeschält“ gewirkt, „nicht aufgerissen“. 

Er notierte auch N.s Erklärung im Pflegebericht, gab den Vorfall außerdem mündlich an die Kollegin weiter, die am betreffenden Abend die Nachtschicht hatte. Sie erinnert sich ebenfalls an ein „ungutes Gefühl“ bezüglich der Verletzungen - immerhin ist N. ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter. Der Pfleger, der am nächsten Morgen zum Frühdienst kam, sagt aus, N. auf dessen Nachfrage eine Heilsalbe für die Kratzer gegeben zu haben. Drei Mitarbeiter der Einrichtung waren also direkt mit dem Vorfall konfrontiert. 

Zwei Pfleger sehen eine mögliche Verbindung zu Judiths Tod 

Als sie von dem Tötungsdelikt im nahe gelegenen Klosterwald erfuhren, brachten zwei von ihnen N.s Verletzungen mit diesem Fall in Verbindung. Beide berichteten am Dienstag unabhängig voneinander, beim Sicherheitsbeauftragten der Einrichtung nachgefragt zu haben, ob die Information darüber an die Polizei weitergegeben wurde. Beiden sei diese Frage bejaht worden, sagen sie vor Gericht aus. 

In den folgenden Wochen sei zudem im Stationsteam immer wieder über den Vorfall gesprochen worden, auch in Anwesenheit von leitenden Ärzten und Psychologen, berichtet der Pfleger, der die Kratzer dokumentierte. „Es war mir ein Bedürfnis, das weit zu streuen“, sagt er vor Gericht. Bis zur Polizei ist diese Information trotzdem zunächst nicht durchgedrungen. Wieso? 

Informierter Mitarbeiter wird nicht von der Polizei vernommen 

Eine Antwort darauf findet sich am Dienstag nicht. Schon am zweiten Verhandlungstag in Osnabrück hatte ein Ermittler der damaligen Mordkommission ausgesagt, zunächst keine Kenntnis von den Schrammen gehabt zu haben. Auch aus einem Zeugenaufruf in der Einrichtung hätten sich keine Hinweise ergeben. Aus einem Ermittlungsbericht geht hervor, dass der frühere Ermittler eine Vernehmung des Sicherheitsbeauftragten nicht für notwendig erachtete - der Mitarbeiter, der von zwei Pflegern über N.s Verletzungen in Kenntnis gesetzt worden war. 

Erst im April 2016 wurde Jörg N. festgenommen, mehr als ein halbes Jahr nachdem Judith Thijsens Leiche im Klosterwald unter einem Haufen Äste gefunden wurde. Ob die Polizei früher auf ihn als möglichen Täter gekommen wäre, wenn die Beamten zeitnah von den Kratzern erfahren hätten? Das wird fünf Jahre später kaum noch zu klären sein. 

Der nächste Prozesstag ist für Mittwoch, 13. Oktober, angesetzt. 

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