Osnabrück

Cannabis: Warum Richter Müller das Kiffen legalisieren will

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 14.10.2021 14:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Jugendrichter Andreas Müller spricht sich für die Legalisierung von Cannabis aus. Im Interview erklärt er, warum er das Hanf freigeben lassen will Foto: imago images/Olaf Wagner
Jugendrichter Andreas Müller spricht sich für die Legalisierung von Cannabis aus. Im Interview erklärt er, warum er das Hanf freigeben lassen will Foto: imago images/Olaf Wagner
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Jugendrichter Andreas Müller ist ein Twitter-Phänomen. Auf dem Kurznachrichtendienst macht er sich für die Legalisierung von Cannabis stark und hat damit eine echte Welle ausgelöst. Was treibt den Juristen an, der eigentlich für seine harten Urteile bekannt ist?

Es war mal wieder ein langer Tag für Andreas Müller, erzählt er am Telefon. Zwölf Stunden plus X. Auf Twitter hat er seine Kampagne zur Legalisierung von Cannabis vorangetrieben und zwischendurch ging er auch seiner eigentlichen Arbeit nach: Urteile fällen. An diesem Tag ging es am Amtsgericht Bernau bei Berlin um Kinderpornographie.

Müller aber beschränkt sein Wirken nicht nur auf den Gerichtssaal. Er will Dinge verändern, er brennt für die Sache, auch wenn er aneckt. Am späten Abend hat er dann doch noch einige Minuten für ein Gespräch mit unserer Redaktion über Cannabis, die Politik und seine Heimat: das Emsland.

Herr Müller, seit einigen Tagen führen Sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter eine Kampagne zur Cannabis-Legalisierung an. Wie läuft’s?

Sehr gut soweit! Ich saß vergangene Woche auf Juist und habe überlegt, wie kann ich Einfluss nehmen auf die Sondierungsgespräche der Ampel-Koalition in Berlin. Da kam ich auf die Idee, bei Twitter eine Welle loszutreten. Da sind ja die ganzen Politiker. Das hat gut geklappt.

Sie trenden damit, wie man so schön sagt…

„Legalisierung“ war Trend in Deutschland, „Richter Müller“ auch schon. Polizeigewerkschafter Rainer Wendt zwischenzeitlich auch. Der hat sich vermutlich gefreut, dass er auch mal wieder öffentlich wahrgenommen wurde. Was mich freut: Ich lag in den Trends vor ihm. Der Sachverstand hat also über den Gewerkschaftsboss gesiegt, der keine Ahnung vom Thema hat.

Weil er die Gegenposition zu Ihnen eingenommen und sich gegen eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hat. Es sei eine Einstiegsdroge…

Ach, der wollte doch nur mal wieder in die Medien kommen! Und dann verbreitet er Sachen, die Menschen Angst machen. Und das Märchen der Einstiegsdroge Cannabis ist so ein Fall. Kein Wissenschaftler vertritt diese Theorie der Einstiegsdroge. Bereits 1992 hat das Bundesverfassungsgericht das auch so festgestellt. Aber Herr Wendt behauptet das einfach stur weiter. Das sind Fake News!

Nicht nur Herr Wendt vertritt die Auffassung. Warum hält sich die Theorie so hartnäckig?

Das kommt noch aus der Zeit von Christiane F.. Deren Geschichte kennen viele Millionen, vor allem ältere Deutsche durch Buch und Film. Christiane ist ja als junges Mädchen mit dem Kiffen angefangen und hat sich später Heroin gespritzt. Das gab schlimme Bilder damals. Aber: Natürlich haben viele Heroinabhängige auch mal gekifft. Sie haben aber auch Alkohol getrunken. Das Argument von Herrn Wendt zieht nicht. Der sollte lieber dafür sorgen, dass seine Gewerkschaftsmitglieder ordentliche Arbeit machen. Es kann doch nicht sein, dass junge Menschen vor der Polizei Angst haben, dass sie sich nackt vor Polizisten ausziehen müsse, weil diese nach einem Gramm Cannabis suchen. Das passiert tagtäglich in Deutschland!

Sie halten das Verbot für verfassungswidrig…

Ja, natürlich ist es das. Es ist verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichheitsgebot verstößt.70.000 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen von Alkohol. Kein einziger Mensch stirbt an Cannabis! Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht vor nicht allzu langer Zeit ein wegweisendes Urteil gefällt und das Recht auf Selbsttötung bestätigt - auch unter Zuhilfenahme von Mitteln. Und dann soll der kleine Cannabis-Rausch verboten sein? Seit 2020 liegt in Karlsruhe eine Beschwerde von mir gegen das Verbot, insgesamt 140 Seiten. Mittlerweile haben sich weitere Amtsgerichte mir angeschlossen. Ich bin nicht mehr allein!

Wo bleibt die Entscheidung?

 Also dieses Jahr wird es wahrscheinlich nichts mehr, so wie es aussieht. Ich habe da aber auch keinen Einfluss oder Einblick. Aber: Die Verfassungsrichter sehen natürlich die gesellschaftliche Entwicklung, die eindeutig Richtung Legalisierung geht. Wenn man dann arbeitsökonomisch denkt, könnten die Verfassungsrichter diese Legalisierung natürlich einfach abwarten. Sie wird ja so oder so kommen.

FDP und Grüne wären ja laut Wahlprogramm dafür. Allein die SPD ist da etwas zurückhaltender…

Die SPD will Modellprojekte… was soll das? Kanada, Niederlande, Kalifornien,… überall wird liberalisiert und legalisiert. Wieso muss man in Deutschland dann erst noch mal prüfen? Es funktioniert doch! Was die SPD will, ist Feigenblattpolitik, um die letzten Rentner unter den Wählern noch gnädig zu stimmen. Da wird die SPD nicht mit durchkommen! FDP und Grüne sind da deutlich weiter. Ich setze auf die Jusos in der SPD…

Die Jungsozialisten machen etwa ein Drittel der Parlamentssitze der SPD im Bundestag aus…

Wenn die SPD sich nun allen Ernstes gegen die eine komplette Legalisierung ausspricht, dann wird sie das gleiche Schicksal erleiden wie die CDU und bei Jungwählern abschmieren. Die Drogenpolitik der CDU ist doch absolut unrealistisch. Das weiß selbst die Junge Union! Auch in den Kreisen der CDU-Nachwuchsorganisation gibt es Leute, die kiffen. Die Jugend will sich nicht mehr vom Staat verfolgen lassen. Die Jusos wissen das. Sie wissen um das Empfinden der jungen Wähler. Die Jusos müssen die SPD zur richtigen Entscheidung drängen.

Was wäre denn Ihr Tipp, wann Ihr Ziel der Legalisierung erreicht ist?

Wenn es die Ampel-Koalition schlau macht, wir das eines der ersten Projekte sein, die sie angeht. Natürlich wird es ein bisschen gesellschaftlichen Gegenwind aus konservativen Kreisen geben nach dem Motto: ,Die wollen unsere Jugend vergiften!‘. Das sollte die Ampel aber aushalten, denn: Bis zur nächsten Wahl ist das alles vergessen. Bis dahin gehen Oma und Enkel längst gemeinsam in den Coffeeshop und tauschen sich darüber aus, welche Cannabis-Sorte die beste ist.

Die konservativen Kreise sind aber laut und mächtig…

Ach, wissen Sie: Ich komme ja aus dem Emsland. Das gilt gemeinhin als sehr konservativ, dort regiert schon immer die CDU. Aber ich bin dort trotzdem gern gesehener Gast. Und man scheint auch ein bisschen stolz auf mich zu sein. Auf der Wikipedia-Seite von Meppen stehe ich unter den prominenten Bürgern!

Woher kommt Ihr Drang die Drogenpolitik zu reformieren?

Das ist tief in meiner Biografie verwurzelt. Mein Vater hat sich tot gesoffen. Mein Bruder kam kurz darauf in ein Heim für Schwererziehbare nach Börgermoor, Hintergrund: Cannabis-Konsum. Später kam er für vier Jahre ins Gefängnis, weil er als junger Mensch Cannabis über die niederländische Grenze geschmuggelt hatte. In den Niederlanden hätte er vielleicht eine Ermahnung bekommen, in Deutschland wurde er weggesperrt. Das war die Initialzündung für mein Engagement. Das habe ich als Elfjähriger schon nicht verstanden: Warum darf der eine saufen und der andere wird für ein bisschen Kiffen stigmatisiert?! Daran hat sich bis heute nicht viel geändert.

Wie steht es um Ihr persönliches Cannabis-Konsumverhalten?

Diese Fragen beantworte ich grundsätzlich nicht. Ich käme ja auch nicht auf die Idee, nach Ihrem Weinkonsum heute Abend zu fragen. Lassen Sie uns lieber über meine Arbeit als Richter sprechen: Heute habe ich zum Beispiel eine Kinderporno-Sache verhandelt. Die Tatzeit lag vier Jahre zurück; vier Jahre! Das heißt: Es gibt nicht genug Polizisten um solche Verbrechen an Kindern schnell aufzuklären und vor Gericht zu bringen. Also es gäbe natürlich schon genügend Polizisten. Aber die müssen ja 18- oder 19-Jährigen hinterherlaufen, die ein wenig Cannabis konsumieren wollen. Das ist ein Unding, was hier für Kapazitäten verschwendet werden.

Wie umfänglich stellen Sie sich die Legalisierung eigentlich vor? Kiffen für alle?

Nein! Ab 18. Abgabe an Minderjährige gehört weiter unter Strafe gestellt.

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