Justiz

75-jähriger Friesoyther will Zusammenstoß nicht bemerkt haben

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 15.10.2021 15:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg ließ sich der Fall nicht mehr aufklären. Der Prozess gegen einen 75-jährigen Friesoyther endete mit einem Freispruch. Bild: Höffmann
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg ließ sich der Fall nicht mehr aufklären. Der Prozess gegen einen 75-jährigen Friesoyther endete mit einem Freispruch. Bild: Höffmann
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Ein Autofahrer aus Friesoythe war von einem Paketboten beobachtet worden, wie er ein geparktes Auto rammte. Doch der Mann, der deshalb vor Gericht stand, will den Crash gar nicht bemerkt haben.

Friesoythe/Cloppenburg - Vom Vorwurf der Unfallflucht hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 75-jährigen Autofahrer aus Friesoythe freigesprochen. Der Fall war nicht mehr aufzuklären. Die angeklagte Tat datiert vom 24. Juli 2021. Der Friesoyther war mit seinem Fahrzeug in Friesoythe unterwegs gewesen. Er befuhr eine Straße, auf der gerade der Transporter eines Paketzustellers hielt. Den wollte der 75-Jährige passieren. Der Platz zwischen dem Transporter und den parkenden Autos war eng. Er versuchte es trotzdem, schrammte dabei aber laut Anklage eines der parkenden Autos. Der Fahrer des Paketdienstes soll den Unfall gesehen und gehört haben. Er hatte sich das Kennzeichen des Unfallfahrers notiert und es dem Fahrer des beschädigten Autos ausgehändigt. Fortan wurde gegen den 75-Jährigen wegen Unfallflucht ermittelt. Zunächst sollte der Fall als Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 625 Euro geahndet werden. Dagegen hatte der Friesoyther Einspruch eingelegt. So kam es zur Hauptverhandlung. Der 75-Jährige will den Zusammenstoß mit dem geparkten Auto gar nicht bemerkt haben. Nur deswegen sei er weitergefahren.

An dem Wagen waren 1000 Euro Schaden entstanden. Eine Einparkhilfe war zerstört worden. Das war von außen aber schlecht zu sehen gewesen. Eine Beule am Fahrzeug des Angeklagten, die von dem Zusammenstoß herrühren könnte, war ebenfalls schwer auszumachen, weil das Fahrzeug ohnehin zerbeult war. Einziger Zeuge war der Paketzusteller. Doch der konnte nicht mehr ermittelt werden. So wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin riet ihm dringend, freiwillig auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten. Der Mann will zumindest noch einkaufen fahren dürfen. Der Fall wird der Verkehrsbehörde vorgelegt.

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