Wohnen
Großes Mehrfamilienhaus am Neuen Weg nicht erwünscht
Die Gemeinde Rhauderfehn möchte den Bau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen am Neuen Weg verhindern. Dafür wurde erstmals ein Rückstellungsantrag gestellt.
Rhauderfehn - Ein Bauherr möchte am Neuen Weg 10 in Rhaudermoor ein Wohnhaus mit acht Wohneinheiten bauen. Zwei Vollgeschosse und ein zusätzliches Staffelgeschoss soll das Gebäude laut Zeichnungen zum Bauvorhaben bekommen. Zulässig wäre das nach derzeitigem Bebauungsplan. Doch die Gemeinde möchte ein so großes Gebäude an dieser Stelle nicht. Deshalb hat die Politik eine Zurückstellung des Baugesuches beim Landkreis Leer beantragt.
Einen „bauplanerischen Meilenstein“, nennt SPD-Ratsherr Keno Borde das Vorgehen. „Wir können hier ein Exempel geben, wie Nachbarn geschützt werden können vor den Problemen zu großer Gebäude neben ihren Häusern.“
Mehrgeschossig an Hauptstraßen
Immer wieder hat es nicht nur in Rhauderfehn in der Vergangenheit Ärger und Diskussionen um große, mehrgeschossige Bauten gegeben - vor allem, wenn sie umliegende Häuser weit überragen und sich so nicht gut in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügen. Kommunen suchten lange nach Wegen, solche Planungen besser steuern zu können. In Rhauderfehn haben Gemeinde und Politik mit dem 2019 aufgestellten, informellen Konzept „Geschosswohnungsbau“ einen ersten Schritt gemacht, der nun zum Tragen kommt.
Nach dem Konzept wird eine zwei- oder mehrgeschossige Bauweise an den Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen unkritisch angesehen. In rückwärtigen Siedlungsbereichen hingegen sollen keine zwei- oder mehrgeschossigen Häuser entstehen.
Antrag ist noch nicht beschieden
Da ältere Bebauungspläne aber oft noch eine andere Geschossigkeit zulassen, soll bei Bedarf eine Zurückstellung des Baugesuches beantragt und der Bebauungsplan geändert werden. Die Zurückstellung gilt zwölf Monate. „Voraussetzung ist, dass ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans vorliegt“, erklärt Rhauderfehns Bauamtsleiter Michael Taaks. Der sei bereits gefasst worden. Die Zurückstellung sei beantragt, aber noch nicht beschieden.
Der geltende Bebauungsplan für den rückwärtigen Bereich der Rhauderwieke stammt aus dem Jahr 1970. Eine zweigeschossige Bauweise wäre nach diesem derzeit möglich. Bislang ist nur ein einziges Grundstück tatsächlich mit einem solchen Gebäude bebaut worden. Es handelt sich um die Fläche an der Fritz-Reuter-Straße 9. Dabei, führt Taaks aus, sei eine Sonderregelung in den Planentwurf aufgenommen worden. Für alle anderen Grundstücke könne der Bebauungsplan entschädigungsfrei geändert werden.
Im Vorfeld, so der Bauamtsleiter, habe man auch das Gespräch mit dem Architekten des Bauherren gesucht, der am Neuen Weg 10 bauen möchte. „Wir haben die Situation vor Ort erklärt“, sagt Taaks. Der Architekt habe Rücksprache mit dem Bauherrn gehalten, der habe seinen Bauantrag aber nicht zurückgezogen. So wurde das verfahren von der Kommune in Gang gesetzt. Das letzte Wort habe nun der Landkreis.