Justiz
Brandstiftung: Amtsgericht verurteilt 51-Jährigen zu Haftstrafe
Das Amtsgericht Aurich hat am Montag einen 51-jährigen Auricher wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Er hatte in einem Zimmer in einem Dreiparteienhaus gezündelt. Der Mann bestreitet die Tat.
Aurich - Weil ein 51-jähriger Auricher aus Frust seine Mietwohnung angezündet hat, verurteilte ihn das Auricher Schöffengericht wegen schwerer Brandstiftung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Alkohol- und Drogenabhängige hat am Montag bestritten, die Tat absichtlich begangen zu haben. Er stellte den Brand in seinem Schlafzimmer als Versehen dar. Die Staatsanwaltschaft warf dem vielfach vorbestraften Arbeitslosen vor, am Abend des 21. Mai ein T-Shirt entzündet, unter das Bett geworfen und die Wohnung verlassen zu haben. An Fußboden, Bett und der geschmolzenen Wandvertäfelung entstand ein Sachschaden, der auf zwischen 5000 und 15.000 Euro geschätzt wurde. Andere Zimmer der Wohnung in dem Dreiparteienhaus waren nicht betroffen. Menschen kamen nicht zu Schaden.
Grundsätzlich räumte der Angeklagte – er sitzt seitdem in Untersuchungshaft – ein, das Kleidungsstück angezündet zu haben. Er sei am Tattag „sehr verärgert“ gewesen, sagte er. Sein Freundeskreis habe sich aufgelöst und sein Hund sei weggelaufen. „Ich habe das T-Shirt angezündet, es funktionierte nicht so, und ich habe es glimmend achtlos aufs Bett geworfen“, ließ er sich ein. Seinem Verteidiger zufolge kann er sich aufgrund seines damaligen Wodka-Konsums „nur an Teilbereiche“ des Vorfalls erinnern.
„Resignative Lebenseinstellung“
Zwei Bekannte sagten aus, der Beschuldigte sei aufgebracht bei ihnen aufgetaucht. „Ich könnte die ganze Welt anzünden“, soll er gegenüber einem 31-jährigen Auricher geäußert haben. Ein weiterer Zeuge im Alter von 50 Jahren erklärte: „Er stand da und meinte, er habe seine Bude angezündet.“ Beide meinten, sie hätten das nicht für bare Münze genommen – der sonst eher sachliche Angeklagte habe einen betrunkenen und „durchgeknallten“ Eindruck gemacht.
Dass er bei der Tat erheblich betrunken gewesen ist, errechnete der psychiatrische Sachverständige. Er ging von einem Blutalkoholwert von 1,7 bis 1,9 Promille aus. Dem seit 30 Jahren Heroin- und Cannabisabhängigen bescheinigte er zum Tatzeitpunkt eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Der Gutachter bejahte die Gefahr weiterer Taten – aufgrund der „resignativen Lebenseinstellung“ des Angeklagten.
Im letzten Wort stemmte sich der Beschuldigte noch einmal vehement gegen die drohende Haftstrafe. „Die Tat, die mir vorgeworfen wird, habe ich nicht begangen“, bekundete er nachdrücklich. Das Urteil entspricht dem Antrag des Staatsanwaltes. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.